Allgemeines zu den Partnerstädten
Nordhorns Städtepartnerschaften
Einander besser kennen lernen und verstehen - das war und ist die ursprüngliche Idee für das Eingehen von Städtepartnerschaften, die ein unverzichtbares Instrument der Zusammenarbeit in Europa bilden. Über Grenzen hinweg findet ein interkultureller Austausch statt, bei dem die persönlichen Bindungen eine große Rolle spielen. Menschen aus verschiedenen Städten und Ländern lernen von einander und haben die Chance, Freundschaften zu schließen.
Die Wasserstadt Nordhorn ist seit 1963 fünf Städtepartnerschaften eingegangen, wobei jede dieser Partnerschaft ihre eigene Geschichte und Bedeutung hat.
1963 schloss die Stadt Nordhorn ihre ersten beiden Partnerschaftsverträge mit Montivilliers in Frankreich und mit Coevorden in den Niederlanden. Zwei weitere Städtepartnerschaften folgten 1989 mit Reichenbach (ehemalige DDR) und 1995 mit Malbork in Polen. Im April 2010 wurde der Partnerschaftsvertrag mit der italienischen Stadt Rieti unterzeichnet.
Aussöhnung nach dem Krieg und Verständigung zwischen den Völkern waren für Nordhorn die wesentlichen Beweggründe für das Eingehen der fünf Städtepartnerschaften. Die innerdeutsche Städtepartnerschaft mit Reichenbach in der ehemaligen DDR nimmt eine besondere politische Stellung ein. Bereits vor der Wende wurde ein Partnerschaftsvertrag mit der sächsischen Stadt im Vogtland geschlossen, der nach der Wiedervereinigung Deutschlands aufgehoben und durch einen neuen Vertrag ersetzt wurde. Mit dem Eingehen der jüngsten Städtepartnerschaft mit dem italienischen Rieti steht erstmals nicht mehr der Nachkriegsgedanke sondern der europäische Gedanke und das Zusammenwachsen Europas im Vordergrund.
Gemeinsam mit dem Nordhorner Partnerschaftskomitee bietet die Stadt Nordhorn regelmäßig Veranstaltungen im Rahmen der Städtepartnerschaften an. Schulen, Vereine und Gruppen erhalten auf Antrag einen finanziellen Zuschuss für Begegnungen, die sie mit den Partnerstädten durchführen. Der Antrag ist formlos unter Angabe des Ortes, der Begegnungsdauer, der vorläufigen Teilnehmerzahl und dem geplanten Veranstaltungsprogramm spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Nordhorn im Ratsbüro einzureichen.
