Liegenschaften
Die Stadt Nordhorn verkauft Baugrundstücke an private Erwerber, die ein Wohnhaus zur Eigennutzung errichten wollen.
Interessenten für einen städtischen Bauplatz werden gegen Zahlung eines Betrages von 250,00 Euro in die Bewerberliste eingetragen. Im Falle eines Grundstückserwerbs wird der Betrag auf den Kaufpreis angerechnet. Eine Streichung in der Bewerberliste und Rückzahlung des Einschreibebetrages ist möglich, solange die Interessenten noch keine Einladung zu einem Vergabetermin von der Stadt erhalten haben. Die Grundstücke werden nach der Reihenfolge des Antragseinganges zugeteilt.
Wichtigste Voraussetzungen für den Erwerb eines städtischen Grundstückes sind, dass
Das Wohngebäude muss innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsabschluß bezugsfertig hergestellt sein. Der Baubeginn hat innerhalb des ersten Jahres dieser Frist zu erfolgen.
Für private Kapitalanleger und gewerbliche Investoren, die ein Wohnhaus zur Vermietung errichten oder Wohnungseigentum schaffen wollen, gibt es besondere Vergabebedingungen.
Hier erhalten Sie auch die detaillierten Vergabe- und Verkaufsbedingungen in Form einer kleinen Broschüre sowie Bewerbungsvordrucke für die Eintragung in die Interessentenliste für städt. Wohnbaugrundstücke.
Die aktuellen Vergabe- und Verkaufsbedingungen erhalten Sie auch hier.
Für den Ausdruck eines Bewerbungsvordruckes klicken Sie hier.
Interessenten für einen städtischen Bauplatz werden gegen Zahlung eines Betrages von 250,00 Euro in die Bewerberliste eingetragen. Im Falle eines Grundstückserwerbs wird der Betrag auf den Kaufpreis angerechnet. Eine Streichung in der Bewerberliste und Rückzahlung des Einschreibebetrages ist möglich, solange die Interessenten noch keine Einladung zu einem Vergabetermin von der Stadt erhalten haben. Die Grundstücke werden nach der Reihenfolge des Antragseinganges zugeteilt.
Wichtigste Voraussetzungen für den Erwerb eines städtischen Grundstückes sind, dass
- der Bewerber über kein baureifes, unbebautes Grundstück verfügt,
- innerhalb der letzten 15 bzw. 10 Jahre kein Grundstück unter Verkehrswert von der öffentlichen Hand erworben wurde,
- das Wohnhaus mindestens 4 Jahre selbst genutzt wird.
Das Wohngebäude muss innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsabschluß bezugsfertig hergestellt sein. Der Baubeginn hat innerhalb des ersten Jahres dieser Frist zu erfolgen.
Für private Kapitalanleger und gewerbliche Investoren, die ein Wohnhaus zur Vermietung errichten oder Wohnungseigentum schaffen wollen, gibt es besondere Vergabebedingungen.
Hier erhalten Sie auch die detaillierten Vergabe- und Verkaufsbedingungen in Form einer kleinen Broschüre sowie Bewerbungsvordrucke für die Eintragung in die Interessentenliste für städt. Wohnbaugrundstücke.
Die aktuellen Vergabe- und Verkaufsbedingungen erhalten Sie auch hier.
Für den Ausdruck eines Bewerbungsvordruckes klicken Sie hier.
Ihr/e Ansprechpartner/in:
| Frau Weduwen |
|
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Stadthaus I
Bahnhofstr. 24 48529 Nordhorn |
Telefon: 05921 878 184
Telefax: 05921 878 531 |
