Kinder- und Jugendschutz
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Bezirkssozialarbeit ist der Kinderschutz. Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen. Es ist Auftrag des Jugendamtes, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Die Bezirkssozialarbeiter und Bezirkssozialarbeiterinnen gehen allen Hinweisen nach, wenn das Kindeswohl gefährdet sein könnte. Sie suchen den Kontakt zu der betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dabei arbeiten sie eng mit anderen Institutionen, zum Beispiel mit Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten und der Polizei zusammen.
Ist das Wohl eines Kindes akut gefährdet, werden Schutzmaßnahmen für akut gefährdete Kinder und Jugendliche ergriffen. Im äußersten Fall muss das Jugendamt Kinder in Obhut nehmen und unterbringen. Dann sucht das Jugendamt eine geeignete Pflegefamilie für das Kind oder vermittelt es in eine gute Einrichtung. Je nach Familiensituation kann die Unterbringung vorübergehend oder auf Dauer erfolgen.
Ist das Wohl eines Kindes akut gefährdet, werden Schutzmaßnahmen für akut gefährdete Kinder und Jugendliche ergriffen. Im äußersten Fall muss das Jugendamt Kinder in Obhut nehmen und unterbringen. Dann sucht das Jugendamt eine geeignete Pflegefamilie für das Kind oder vermittelt es in eine gute Einrichtung. Je nach Familiensituation kann die Unterbringung vorübergehend oder auf Dauer erfolgen.


