Jugendgerichtshilfe: Betreuung junger Staffälliger
Von der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft werden die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe über laufende Ermittlungsverfahren bzw. Anklagen von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren sowie jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 21 Jahren informiert. Sie nehmen Kontakt zu den Beschuldigten und bei Minderjährigen zu den Sorgeberechtigten auf und beraten und begleiten sie während des gesamten Strafverfahrens, also vor, während und nach der Gerichtsverhandlung. Dabei ist die Jugendgerichtshilfe jedoch weder Verteidiger, noch vertritt sie die Interessen der Staatsanwaltschaft. Vielmehr hat sie die Aufgabe, das Gericht über die Persönlichkeit, die Entwicklung und das soziale Umfeld des jungen Menschen zu informieren. In persönlichen Gesprächen versuchen die Jugendgerichtshelfer die Beweggründe und Umstände der Taten zu klären. Aufschluss kann die Lebenssituation des Jugendlichen oder Heranwachsenden geben. Dazu wird eine Stellungnahme durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Jugendgerichtshilfe abgegeben, die dann bei der Gerichtsverhandlung herangezogen wird. Die Entscheidung über das Strafmaß liegt allerdings ausschließlich beim Gericht. Nach einem Urteil unterstützen wir die Jugendlichen, z.B. bei der Erfüllung von Weisungen und Auflagen durch das Gericht.
Zur Vermeidung weiterer Straftaten bietet die Jugendgerichtshilfe auch nach Abschluss des Strafverfahrens Unterstützungsmöglichkeiten in enger Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Institutionen an: z.B. Anti-Aggressions-Training und betreute Arbeitsprojekte.
Zur Vermeidung weiterer Straftaten bietet die Jugendgerichtshilfe auch nach Abschluss des Strafverfahrens Unterstützungsmöglichkeiten in enger Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Institutionen an: z.B. Anti-Aggressions-Training und betreute Arbeitsprojekte.


