Diese Seite drucken

Nordhorn

Headgrafik

Menü

Start | Kontakt | Sitemap | Impressum



Flashticker

Sie befinden sich hier:
  • Rathaus | Stadt
    • Gleichstellungsbüro
      • Migrantinnen



Zusätzliches Menü

  • Rathaus | Stadt
    • Aktuelles
    • Kontakt ins Rathaus
    • Öffnungszeiten
    • Bürgerservice
    • Ordnung u. Bürgerdienste
    • Nordhorn stellt sich vor
    • Gleichstellungsbüro
      • Die Gleichstellungsbeauftragte
      • Kontakt
      • Aktuelles
      • Broschüren
      • Elternzeit
      • Elterngeld
      • Erziehungsgeld
      • Migrantinnen
      • Trennung und Scheidung
      • Beurlaubtenkonzept
      • Zukunftstag für Mädchen und Jungen
    • Integriertes Stadtentwicklungskonzept
    • Verwaltungsvorstand
    • Politik
    • Ratsinformationssystem
    • Partnerstädte
    • Landtags- und Bundestagswahl 2013
  • Wirtschaft
  • Tourismus
  • Kultur
  • Bildung | Ordnung | Soziales
  • Bau | Umwelt
  • Baubetriebshof
  • Impressum
  • Schnell & Nützlich
  • Textversion


Migrantinnen

Förderung von zugewanderten Frauen


Rad fahren für Anfängerinnen

Aktuelle Informationen erhalten Sie hier:

Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Flyer Radfahren)



Informationen auch im Gleichstellungsbüro

bild1




Kurs für Frauen aller Nationalitäten


Der Kurs beginnt traditionell mit einer Kennenlernrunde. Die Unterrichtsstunden finden in der Turnhalle und bei schönem Wetter auf dem Schulhof statt. Die Fahrräder werden von der Kursorganisatorin gestellt.

Inhalt dieses Kurses ist neben dem praktischen Erlernen des Radfahrens, sowie der Aneignung allgemeiner Verkehrsregeln auch die Kontaktaufnahme und das Kennenlernen untereinander. Jede Teilnehmerin bekommt ein Abschlusszertifikat. Als Abschlussveranstaltung ist eine Fahrradtour mit Picknick im Grünen vorgesehen.

Die Kurse werden durch die Gleichstellungsbeauftragte Anja Milewski und die Abteilung Sport der Stadt Nordhorn in Kooperation mit der Fabi organisiert.

Für telefonische Fragen steht Anja Milewski ( 05921/ 878-237) zur Verfügung.

bild3



Frauen sichtbar machen in ihren Integrationsbemühungen
"Migrantinnen in Niedersachsen ? Integration gestalten"

Unter dieser Überschrift wurde jetzt in Osnabrück für die Landkreise Grafschaft Bentheim, Emsland, Osnabrücker Land und die Stadt Osnabrück die landesweiten Aktionswochen vorgestellt.
Die Landesintegrationsbeauftragte, Honey Deihimi, stellte Integration als zweiseitigen Prozess dar. Demzufolge ist das Programm für Frauen mit und ohne Migrationshintergrund ausgerichtet.
Prof. Manuela Westphal vom Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien an der Universität Osnabrück suchte Antworten auf die Frage, warum Frauen als Motor der Integration gesehen werden. Eine Erkenntnis aus ihren Forschungen sei, dass viele Frauen sich selbst gar nicht als Migrantinnen sehen würden, sondern diese Zuschreibung häufig von außen geschehe. Migrantinnen müssten als aktive und handelnde Subjekte gesehen werden. Es gehe darum, die Frauen mit ihren vielfältigen Leistungen sichtbar zu machen. Besonders problematisch stellte sie die Situation der Frauen heraus, die z. B. für eine Beschäftigung in der Altenpflege eingesetzt würden und dafür zu "Pendelmigrantinnen" würden.
Frau Ulrike Westphal vom Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit stellte anschließend das landesweite Förderprogramm vor. Mit den Schwerpunkten Arbeit, Bildung, Familie/Generationen und Alltag/Freizeit/Gesundheit könnten insbesondere Projekte mit Frauen mit und ohne Migrationshintergrund, die von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten initiiert werden, gefördert werden. Mit der neu eingerichteten Internet-Homepage www.migrantinnen-in-niedersachsen.de werden Informationen und Best-Practise-Beispiele allen Interessierten zur Verfügung gestellt.
Gut vertreten war Nordhorn in der anschließenden Podiumsdiskussion mit Migrantinnen verschiedenster Herkunft. Hier berichtete Frau Sarah Krüger von ihren eigenen Erfahrungen, die sie mit ihrer Migration nach Nordhorn vor etwa 25 Jahren gemacht hatte. Für die Grafschaft Bentheim stellte sie den von ihr begleiteten Integrationskurs vor, in dem es ihr vor allem darum ging, Chancen zur Integration zu erkennen, zu nutzen und weiterzugeben. Dabei stehe das Erlernen der Sprache an erster Stelle. Gesellschaftliche Themen wie die Rolle des Landkreises Grafschaft Bentheim und der Stadt Nordhorn und berufliche Kompetenzen waren Schwerpunkte des Integrationskurses. Dass die Kurse ausschließlich für Frauen angeboten würden, sei wichtig, weil Frauen sich in diesem Rahmen leichter auf die Themen einlassen könnten.
Wichtig sei es, Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen, und die Reichtümer von Frauen sichtbar zu machen. so die gastgebende Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Osnabrück in ihrem Schlusswort. Einig waren sich die anwesenden Grafschafterinnen, dass dies am gestrigen Abend im Rathaus der Friedensstadt Osnabrück sehr gut gelungen ist.

Text: Gleichstellungsbeauftragen des Landkreises Grafschaft Bentheim und der Stadt Nordhorn Hedwig Lammers und Anja Milewski

bild2



Grafschafterinnen stark vertreten bei Veranstaltung im Ratsaal zu Osnabrück



Die Richtlinie der Stadt Nordhorn für zugewanderte Frauen:

Diese Richtlinien treten am 01.11.2002 in Kraft. Die Stadt Nordhorn hat es sich neben allgemeinen Maßnahmen zur Integration zugewanderter MitbürgerInnen besonders zur Aufgabe gemacht, die Arbeit mit zugewanderten Frauen zu fördern. Die Teilhabe von zugewanderten Frauen und Mädchen am Bildungssystem sowie am beruflichen und gesellschaftlichen Leben ist besonders gering. Dabei haben gerade Frauen und Mädchen für das Gelingen des Integrationsprozesses ihrer Familien und Herkunftsgruppen eine besonders große Bedeutung. In diesem Sinne soll die schon bewährte Arbeit weitergeführt und gefördert werden.

Darüber hinaus soll der Dialog zwischen Spätaussiedlerinnen, Ausländerinnen und Frauen der Aufnahmegesellschaft unterstützt werden sowie Netzwerkarbeit zwischen Familie, Schulen, Vereinen und Verbänden und anderen Organisationen im Sozialraum angeregt werden. Gruppen, Projekte und Maßnahmen sollen folgende Integrationsziele beinhalten: Die Vorraussetzungen der Zuwanderinnen, am Erwerbsleben sowie am sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben der Aufnahmegesellschaft teilzunehmen, sind zu verbessern. (individueller Aspekt) Die Vorrausetzungen in der Aufnahmegesellschaft für die Teilhabe der Zuwanderinnen am Erwerbsleben sowie am sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben, sind zu verbessern. (struktureller Aspekt) Besondere Nachteile, die für die Zuwanderinnen durch die andere Herkunft bestehen, sind auszugleichen. (kompensatorischer Aspekt) Längerfristige Kontakte und der Austausch zwischen Zuwanderinnen verschiedener Kulturen und den Menschen der Aufnahmegesellschaft sind zu fördern. (interkultureller Aspekt) Die aktive Einbeziehung von Zuwanderinnen in die demokratischen, sozialen, gewerblichen und kulturellen Aktivitäten der Aufnahmegesellschaft ist zu fördern. (gesellschaftspolitischer Aspekt)

Maßnahmen und Projekten, die der Begegnung und dem Austausch zwischen den Kulturen dienen, ist der Vorrang einzuräumen gegenüber solchen Maßnahmen und Projekten, die kulturell oder national motivierte Rückzüge aus der Aufnahmegesellschaft zur Folge haben können. Dabei ist zu respektieren, dass Gruppen ihre eigene Identität haben und einen Ort der Sicherheit brauchen, aus dem Schritte in die Aufnahmegesellschaft folgen. Zielgruppen und Inhalte · Frauengruppen · Junge Frauen in der Übergangsphase Schule ? Beruf · Seiteneinsteigerinnen in der Schule · Seniorinnen, die trotz großer Lebensleistungen im Arbeitsleben im
Alter an den Rand gedrängt werden · benachteiligte Zuwanderinnen (z.B. Arbeitslose, geringfügig Beschäftigte), deren Selbsthilfepotentiale alleine nicht für eine Reintegration in ein intaktes Umfeld ausreichen · Maßnahmen, die die berufliche Orientierung, die Lebensplanung und Sprachförderung
unterstützen. · Angebote zur Stärkung des Selbstbewusstseins · Schulung von Gruppenleiterinnen/ Multiplikatorinnen · neue Formen der Mütterbildungsarbeit · Aktionen zur stärkeren Beteiligung am gesellschaftlichen Leben (kulturelle, sportliche Veranstaltungen)
· Informations- und Aufklärungsarbeit zu gesellschaftlich relevanten Themen Wer kann einen Antrag stellen? Welche Maßnahmen können bezuschusst werden? Es können Gruppen und Initiativen von zugewanderten Frauen sowie anerkannte Träger der Jugendhilfe, eingetragene Vereine, Wohlfahrtsverbände und von der Stadt Nordhorn anerkannte Einrichtungen, Initiativen und Gruppen, die im Sinne der Integration von Frauen tätig werden, finanziell unterstützt werden. Aus dem Etat können Gelder für Veranstaltungen des Gleichstellungsbüros verwendet werden. Richtlinien für Anträge auf finanzielle Unterstützung sind vor der Veranstaltung im Gleichstellungsbüro schriftlich einzureichen. Der Antrag muss die Förderungswürdigkeit darlegen und den Beitrag der Veranstaltung/ Maßnahme zur Integration zugewanderter Frauen und Mädchen begründen. Ein Antrag muss die Zielsetzung, die Dauer, die Teilnehmerinnenzahl und den Ort der Durchführung enthalten. Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizulegen. Dem Finanzierungsplan müssen die Kosten der Veranstaltung, die Eigenbeteiligung und die finanzielle Unterstützung anderer Stellen zu entnehmen sein. Nach Eingang des vollständigen Antrages erhält der/die AntragstellerIn eine Nachricht, ob und in welcher Höhe Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Auszahlung der Mittel wird nach der Durchführung der Maßnahme unter Vorlage der Rechnungen und Belege ausgezahlt. Dem Gleichstellungsbüroist ein kurzer Bericht vorzulegen.
Es gelten die Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuweisungen und Zuschüssen (Zuwendungen) an Dritte der Stadt Nordhorn.

Druckversion anzeigen


2013 CITYWERK
Stadt Nordhorn | Bahnhofstr.24 | 48529 Nordhorn | Tel: 05921-878-0 | Fax: 05921-878-400 | eMail: info@nordhorn.de