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Baugebiete
Die Stadt Nordhorn verkauft Baugrundstücke an private Erwerber, die ein Wohnhaus zur Eigennutzung errichten wollen.
Interessenten für einen städtischen Bauplatz werden gegen Zahlung eines Betrages von 250,00 Euro in die Bewerberliste eingetragen. Im Falle eines Grundstückserwerbs wird der Betrag auf den Kaufpreis angerechnet. Eine Streichung in der Bewerberliste und Rückzahlung des Einschreibebetrages ist möglich, solange die Interessenten noch keine Einladung zu einem Vergabetermin von der Stadt erhalten haben. Die Grundstücke werden nach der Reihenfolge des Antragseinganges zugeteilt.
Wichtigste Voraussetzungen für den Erwerb eines städtischen Grundstückes sind, dass
- der Bewerber über kein baureifes, unbebautes Grundstück verfügt,
- innerhalb der letzten 15 Jahre kein Grundstück unter Verkehrswert von der öffentlichen Hand erworben wurde,
- das Wohnhaus mindestens 4 Jahre selbst genutzt wird.
Das Wohngebäude muss innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsabschluß bezugsfertig hergestellt sein. Der Baubeginn hat innerhalb des ersten Jahres dieser Frist zu erfolgen.
Für private Kapitalanleger und gewerbliche Investoren, die ein Wohnhaus zur Vermietung errichten oder Wohnungseigentum schaffen wollen, gibt es besondere Vergabebedingungen.
Aufgrund der vorhanden Bewerbungen für Bauplätze ist eine Vormerkung für die aktuell in Entwicklung befindlichen Baugebiete (= III. BA – Haferkamp/Döppersweg, IV. BA – Westlich Wietmarscher Straße, 1. Änderung Westlich Deegfelder Weg – Treidelweg, Lingener-/Eichenstraße (WA), Oorde-Südufer) nicht mehr möglich. Eine Erwerbsabsichtserklärung kann daher erst für danach folgende und noch zu entwickelnde Baugebiete (voraussichtlich ab 2025 nach Vergabe der Grundstücke im Bereich „Oorde-Südufer“) oder später erfolgen.
Aktuelle und zukünftige Baugebiete: