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Bauordnung
Damit eine Baumaßnahme durchgeführt werden darf, muss sie den Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien des öffentlichen Baurechts entsprechen. Wichtig sind vor allem das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die Niedersächsische Bauordnung (NBauO).
Viele Bauvorhaben müssen genehmigt werden, bevor sie umgesetzt werden können. Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen. Die städtische Bauordnung ist Ihre Anlaufstelle für solche Genehmigungen und berät Sie gerne zu den Vorschriften. Weitere Informationen können Sie unserer Bauinformationsbroschüre entnehmen.
Hinweis:
Von der städtischen Bauordnung wird die Einführung der elektronischen Kommunikation gemäß § 3 a NBauO vorbereitet für:
- Anzeigen eines beabsichtigen Abbruchs oder einer beabsichtigen Beseitigung einer baulichen Anlage,
- Mitteilungen über eine sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahme,
- Anträge auf Bestätigung, dass Nachweise der Standsicherheit oder des Brandschutzes dem öffentlichen Baurecht entsprechen,
- Anträge auf Zulassung einer Abweichung,
- Anträge auf Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung,
- Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung,
- Anträge auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung,
- Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder es Bauvorbescheids,
- Bauvoranfrage und
- Anträge auf Typengenehmigung.
Der Termin für die Einführung der elektronischen Kommunikation gemäß § 3 a NBauO, wann die genannten Anzeigen, Anträge oder Mitteilungen digital eingereicht werden können, wird noch bekannt gegeben.
Schon jetzt kann der Verfahrensstand zu diesen eingereichten Anzeigen, Anträgen oder Mitteilungen im Bauportal online eingesehen werden. Die Zugangsdaten, den Benutzernamen und ein Passwort, werden Ihnen zusammen mit der Eingangsbestätigung zu diesen Anzeigen, Anträgen oder Mitteilungen übermittelt.
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