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Stadtsanierung
In der Stadt Nordhorn gibt es zur Zeit noch ein förmlich festgesetztes Sanierungsgebiet: Das ehemalige NINO-Areal. Mit der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes durch eine Sanierungssatzung treten die gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches (§§ 136 ff. BauGb) für einen räumlich begrenzten Bereich in Kraft.
Der Großteil der Sanierungsmaßnahmen ist abgeschlossen. Die Festsetzung des Gebietes kann voraussichtlich im Jahr 2021 aufgehoben werden.
Informationen zum Sanierungsgebiet NINO erhalten Sie unter www.nino-seg.de und unter www.nino-hochbau.de.