Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 206 „Neuenhauser Straße/Am Fernmeldeamt“ (s. o.) umfasst eine 4.673 m² große Fläche nordwestlich des Kerngebiets der Stadt Nordhorn an der B 403 (Neuenhauser Straße) mit den Flurstücken 231/1, 231/2, 231/3, 231/4 der Flur 66, Gemarkung Nordhorn. Es handelt sich um das Grundstück des ehemaligen Fernmeldeamtes, das später als Betriebsgelände der Firma Bose genutzt wurde. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der vorstehenden Karte zu entnehmen. Es gilt dabei die Innenkante der Umrandung.
Mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung tritt der oben genannte Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. Der Bebauungsplan und die Begründung können gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB im Stadthaus I, Bahnhofstraße 24, 48529 Nordhorn - Amt für Stadtentwicklung, Zimmer 2.25 -, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die in §§ 39 - 42 BauGB genannten Vermögensnachteile und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden gemäß § 215 Abs. 1 BauGB
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges und
- nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtliche Fehler beim Erlass eines Bebauungsplans, der im beschleunigten Verfahren nach § 13 a, auch in Verbindung mit § 13 b, BauGB aufgestellt wurde,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Nordhorn (Anschrift s. oben) geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
Nordhorn, 27.06.2019
Im Auftrage
gez. Ferlemann