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Regelmäßige Beflaggungstage
Eine Beflaggung der öffentlichen Bauten ist an bedeutenden Tagen vorgesehen. Die Tage der Beflaggung ergeben sich aus der geschichtlichen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen. Darüber hinaus kann eine Beflaggung auch bei besonderen Anlässen durch den Niedersächsischen Ministerpräsidenten angeordnet werden.
Soweit möglich werden die Europaflagge, die Bundesflagge sowie die Landesflagge gesetzt.
Die Tagen an denen eine Beflaggung vorgenommen werden muss, ergeben sich aus Nr. 1.1 der Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Wappengesetz.
Nachfolgend findet sich eine kurze Übersicht über die Anlässe und deren geschichtlichen Hintergrund, an denen eine Beflaggung notwendig ist.