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Unternehmen? Wir helfen!
Unternehmen? Wir helfen!
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Nordhorn unterstützt bei Fragen von Unternehmer*innen zur Corona-Krise.
Aktueller Hinweis: Aufgrund von vermehrten Anrufen bitten wir Sie, vorzugsweise per E-Mail Kontakt aufzunehmen! Bitte hinterlassen Sie ihre Kontaktdaten, insbesondere ihre Tel.-Nr. Wir melden uns gerne telefonisch bei IHNEN.
Wirtschaftsunternehmen stehen im Rahmen der Corona-Krise vor teils großen Herausforderungen. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Nordhorn steht auch in dieser Situation für die Unternehmer*innen in Nordhorn bereit. Wir beraten Sie gerne so gut wir können bei allen Fragen rund um Maßnahmen und Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.
Kontaktieren Sie uns! Gerne telefonisch unter 05921 878-172 (Karsten Müller), 05921 878-140 (Katharina Elskamp) oder 05921 878-169 (Andrea Veddeler) oder per E-Mail an wirtschaft@nordhorn.de
Auf dieser Seite haben wir für Sie nützliche Links sowie grundlegende Informationen zu wichtigen Themen zusammengestellt.
Letze Änderungen:
05.11.2020:
- Aktualisierung des Blocks "Aktuelle Vorschriften" --> neue Verordnung
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund des dynamischen Entwicklungsprozesses für die Beantwortung Ihrer Fragen vielfach auf die jeweiligen Internetseiten verweisen. Nur so können wir eine entsprechende Aktualität gewährleisten.
In dieser dynamischen Zeit können sich die Themen in den nächsten Tagen und Wochen natürlich verändern.
Zwischen den von der Politik verkündeten Maßnahmen und deren Umsetzung (von der Änderung der Gesetzte über deren Verabschiedung, Bekanntgabe sowie Umsetzung in den entsprechenden Behörden/Ämter, Einweisung der Mitarbeitern) wird eine gewisse Zeitspanne benötigt. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.
Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat unter 0 59 21 – 96 33 33 ein Bürgertelefon zum Coronavirus eingerichtet.
Hier bekommen Bürger*innen Antworten auf ihre Fragen rund um das Coronavirus, ob zur Krankheit selbst oder zu Möglichkeiten der Vorsorge.
Das Bürgertelefon ist täglich, auch an Wochenenden, von 8 bis 17 Uhr erreichbar.
Mit den steigenden Fallzahlen steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich auch ein oder mehrere Arbeitnehmer bei Ihnen infizieren.
Was ist bei einer Infektion im Betrieb zu tun?
Im Falle des Falles sollte zunächst der arbeitsmedizinische Dienst oder der jeweilige Hausarzt informiert werden. Verdachtsfälle werden dann von dem jeweiligen Arzt dem zuständigen Gesundheitsamt (Landkreis Grafschaft Bentheim) gemeldet.
Wie können Sie sich und Ihren Betrieb vorbereiten?
„Bereiten Sie sich schon jetzt auf diese Situation vor!“ ist unsere Empfehlung und streben Sie eine aktive und offene Kommunikation nach innen und außen an: „Wie sind Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten zu informieren?“, „Welchen Notfallplan gibt es?“ usw. sind Fragen, die neben vielen anderen am besten im Vorfeld geklärt werden.
Wo finden Sie Hilfestellung?
Die IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim zum Beispiel gibt auf der folgenden Seite u.a. Hinweise zu „internen Vorbereitungsmaßnahmen“:
Auch die Broschüre des DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. gibt strukturierte gute Tipps: DGUV Tipps Pandemieplanung.pdf
Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie mit entsprechenden Hinweisen für die Praxis beschreibt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA – Die Arbeitgeber) in diesem Merkblatt: 2020-KW 12_BDA_AR Folgen Pandemie.pdf
Verfügungen und Verordnungen können je nach Zuständigkeit von unterschiedlichen Behörden veröffentlicht werden. Ihnen ist sofort Folge zu leisten. Es gilt die jeweils neuste Regelung. Verstöße können bestraft werden. Wir weisen auf dieser Seite so aktuell wie möglich auf neue Verfügungen und Verordnungen hin. Bitte informieren Sie sich auch regelmäßig beim Landkreis Grafschaft Bentheim und beim Land Niedersachsen über die aktuelle Rechtslage!
Um Unternehmen, die von der Corona-Epidemie stark betroffen sind, zu helfen, bietet die Landesregierung viele Informationen und zahlreiche Unterstützungsangebote für diese Unternehmen an.
Da die angegebenen Rufnummern stark ausgelastet sind, bietet die Internetseite des Landes Niedersachsens ab sofort alternativ eine
FAQ-Liste für Unternehmer
Eine FAQ-Liste, die fortlaufend ergänzend und aktualisiert wird, finden Sie hier.
Aktuelles zum Coronavirus für die Wirtschaft
In der Rubrik „Aktuelles zum Coronavirus für die Wirtschaft“ werden in der Infospalte rechts auf der Seite aktuelle Meldungen speziell für die Wirtschaft zusammengestellt.
Aktuelle Informationen für Jedermann
Diese Seite wird laufend aktualisiert: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus
Zuschüsse für Unternehmensberatung in der Coronakrise
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt Zuschüsse zur Unternehmensberatung, insbesondere auch Beratungsförderung für Unternehmen in Schwierigkeiten. Am 03.04.2020 ist eine modifizierte Richtlinie in Kraft getreten, die das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ im Wesentlichen um ein Modul speziell für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler ergänzt.
Ab sofort können betroffene KMU einen Antrag für Beratungen bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. (Hinweis: max. förderfähige Beratungskosten im Rahmen der regulären Förderung betragen 3.000 Euro.). Die Sonderförderung ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2020.
Hier geht es zum Merkblatt: https://wirtschaftsfoerderung.grafschaft-bentheim.de/pics/medien/1_1586195360/unb_merkblatt_corona.pdf
Hier zur Seite des BAFA: https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html
Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens treffen immer mehr Unternehmen in Niedersachsen und Bremen. Um wirtschaftliche Einbußen und Auftragsrückgänge abzufedern, sind derzeit sehr viele Betriebe an Kurzarbeit interessiert
Die Arbeitsagentur gibt in anliegendem pdf einen ersten Überblick über das Kurzarbeitergeld:
200317 Arbeitsagentur – Fragen zum Kurzarbeitergeld – 2003117_KUG_Service
Arbeitsagentur erweitert telefonische Erreichbarkeit
Die Agentur für Arbeit Nordhorn erweitert die telefonische Erreichbarkeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Geschäftsstellen sind montags bis freitags vom 08.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Die telefonische Erreichbarkeit kann durch das hohe Aufkommen an telefonische Anfragen immer mal wieder eingeschränkt sein. Es wird deshalb empfohlen, außerhalb der Hauptzeiten (z.B. nachmittags ab 16.00 Uhr oder freitags ab 13.00 Uhr) anzurufen. Die Arbeitsagentur hat in beiden Bereichen personell aufgestockt, um den hohen Beratungsbedarf schnell und unkompliziert Abhilfe zu leisten.
Arbeitgeber können die Arbeitsagentur telefonisch unter 0800 4 5555 20 erreichen. Informationen zum Thema Kurzarbeit und zu den neuen Regelungen finden Arbeitgeber auch auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit.
Für Arbeitnehmer stehen zwei Telefonnummern zur Verfügung: 0800 4 5555 00 und 05921 870 900.
Wichtig!
Betriebe müssen beabsichtigte Kurzarbeit vor Beantragung bei der Arbeitsagentur anzeigen. Wichtig zu beachten sind folgende Anzeigefristen:
- Wird Kurzarbeit angemeldet aus Gründen eines unabwendbaren Ereignisses (z. B. behördlich veranlasste Maßnahmen), muss die Anzeige unverzüglich nach Eintritt des unabwendbaren Ereignisses erfolgen.
Tipp: Wenn Sie durch die Allgemeinverfügungen des Landkreises (=behördliche Maßnahme) betroffen sind und Kurzarbeit für Sie in Betracht kommt, nehmen Sie unverzüglich Kontakt zur Agentur für Arbeit auf, um Ihre Anspräche und Möglichkeiten zu sichern.
- Wird Kurzarbeit aus wirtschaftlichen Gründen (z. B. Auftragsmangel, -stornierung, fehlendes Material) angemeldet, muss die Anzeige in dem Kalendermonat bei der Agentur für Arbeit eingehen, in dem die Kurzarbeit beginnt.
Anmerkung: Aufgrund der hohen Nachfrage und zum Teil schwierigen Erreichbarkeit der Arbeitsagentur wird die Einhaltung der Frist großzügig ausgelegt.
Erst nachdem die Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur angezeigt worden ist, kann sie beantragt werden.
Alle Informationen und alle notwendigen Unterlagen, die sie benötigen, finden Sie hier.
Erklär-Videos zum Kurzarbeitergeld
Video 1 – Kurzarbeitergeld – Voraussetzungen
Video 2 – Kurzarbeitergeld – Verfahren
Viele Steuerberater helfen
Nach unseren Informationen unterstützen viele Steuerberater ihre Mandanten bei der Antragstellung!
Kurzarbeitergeld online beantragen
Sowohl die Mitteilung von Kurzarbeit als auch die eigentliche Antragsstellung, können online erfolgen, wenn der Arbeitgeber bei der BA registriert ist.
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
Zuschüsse und Darlehen – Fördermaßnahmen von Land, Bund und EU
Aktuell sind neue Fördermaßnahmen (Kredite, die zurückgezahlt werden müssen, und Zuschüsse ohne Rückzahlung) von Land, Bund und EU umgesetzt worden.
Wir versuchen den aktuellen Sachstand Ihnen zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der hohen Dynamik können wir keine Gewährleistung für die Aktualität und Richtigkeit übernehmen.
Darlehen durch die Nbank
Niedersachsens Liquiditätskredit
Die NBank stellt Kredite zwischen 5.000 Euro bis maximal 50.000 Euro zur Liquiditätshilfe aufgrund der Coronakrise für kleine und mittlere Unternehmen, für Freiberufler und Soloselbstständige bereit
Für das Förderprogramm ist eine Antragstellung ab sofort möglich. Anträge auf den Niedersachsen-Liquiditätskredit werden ausschließlich über das Kundenportal der NBank gestellt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/index.jsp
Darlehen durch den Bund in Verbindung mit der KfW
Als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit?
Um Ihre Liquidität zu verbessern und laufende Kosten zu decken, können Sie jetzt einen KfW-Kredit erhalten. Den Kredit beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder Sparkasse.
Wenn Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank. Für kleine und mittlere Unternehmen zum Beispiel bis zu 90 Prozent Risikoübernahme. Das erhöht Ihre Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.
Mehr informationen finden Sie auf der Seite der Kfw:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit der Hausbank aufzunehmen.
Ebenso raten wir jedem Unternehmen, eine Liquiditätsplanung aufzustellen, um einen Überblick über die notwendigen finanziellen Mittel zu erhalten und für die Beantragung von eventuellen Bürgschaften oder Sonderkrediten gut gerüstet zu sein. Bereiten Sie jetzt Ihren Antrag vor – damit Ihr Bankgespräch schneller zum Ziel führt. https://corona.kfw.de/
Benötigen wirtschaftlich gesunde Unternehmen Betriebsmittelkredite zur Überbrückung, so können die Bürgschaftsbanken diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung grundsätzlich besichern. Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden.
Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.
Ansprechpartner in Niedersachsen ist die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH, Hildesheimer Straße 6, 30169 Hannover, Telefon: 0511 33705 0
KfW-Schnellkredit für den Mittelstand
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen ab sofort den neuen KfW-Schnellkredit beantragen.
Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.
Das Wichtigste:
- Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
- für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
- 100 % Risikoübernahme durch die KfW
- keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
- Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
- Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
- 10 Jahre Laufzeit
- Voraussetzung: Sie haben zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre
Hier geht es zur KfW-Seite mit den entsprechenden Details.
Liquidität durch Banken und Sparkassen sowie ggf. von weiteren Partnern
Banken und Kreissparkasse
Die heimische Kreditwirtschaft, Banken und Kreissparkasse, sind nach unserer Beobachtung ebenfalls sehr aktiv und kümmern sich um die Versorgung der Betriebe mit den notwendigen Finanzmitteln. Kredit-Sonderfonds und -programme sind bereits aufgelegt oder in Vorbereitung.
Wir empfehlen deshalb, kurzfristig das Gespräch mit Ihrem Bank- bzw. Sparkassenberater zu suchen, der Ihre finanziellen Verhältnisse kennt und die Möglichkeiten für Sie einschätzen kann.
Steuerstundung / Steuerberater
Alle unmittelbar und erheblich betroffenen Gewerbetreibenden unterstützt die Stadt Nordhorn auch direkt durch mögliche Steuerstundungen. Bereits seit dem 19.03. setzt die Verwaltung eine entsprechende Empfehlung des Finanzministeriums um.
Auf Antrag können Steuerpflichtige unter Darlegung ihrer Verhältnisse um Stundung der bis zum 31.12.2020 fälligen Gewerbesteuern sowie um Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen bitten. Anträge können direkt bei der Stadtverwaltung (Kämmerei) oder beim Finanzamt gestellt werden.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, das Gespräch mit Ihrem steuerlichen Berater zu suchen, um mit diesem über die für Sie richtigen Schritte zu beraten und Anträge zu stellen.
Antragsformular Steuerentlastungen des Finanzamtes (58 KB)
Des weiteren kann ggf. eine Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen (bei Nichtinanspruchnahme von Kurzarbeitergeld) beantragt werden.
Hilfen für Selbständige ohne Zugang zu Krisenhilfen von KfW und Nbank
- durch Agentur für Arbeit und Jobcenter
Mit Restansprüchen auf Arbeitslosengeld I:
Hier ist die Agentur für Arbeit der richtige Ansprechpartner. Das restliche Arbeitslosengeld wird dann gezahlt, wenn man dem Arbeitsmarkt für Vermittlungen zu Verfügung steht und die Selbstständigkeit nur noch Nebenerwerbscharakter besitzt. Davon ist auszugehen, wenn die zeitliche Inanspruchnahme dafür weniger als 15 Wochenstunden beträgt. Da häufig die Auszahlung des ALG I nicht unmittelbar erfolgt, sollte parallel auch das Grafschafter Jobcenter aufgesucht werden.
Telefon-Kontakt BA: 05921/870-900
Ohne Arbeitslosenversicherung:
Sie können sich an das Grafschafter Jobcenter wenden und dort ergänzend Arbeitslosengeld II beantragen. Die Leistungen werden im Regelfall kurzfristig gewährt. Außerdem übernimmt das Jobcenter die Aufwendungen für die Krankenversicherung. Im Gegenzug müssen die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit, also die Gewinne, angegeben werden, die auf die ALG II-Zahlungen angerechnet werden. Eine Gewerbeabmeldung ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Vor Kontaktaufnahme mit dem JobCenter sollten möglichst alle Möglichkeiten der Liquiditätsbeschaffung bei Dritten ausgeschöpft werden, wie:
- Zuschussanträge bei Bund und/oder NBank
- Bank-/Sparkassenberater à negative Auskunft („Bank wird keinen Kredit genehmigen.“)
- Steuerstundung / Aufschub / Aussetzen / Anpassen von Vorauszahlungen
Telefon-Kontakt Grafschafter Jobcenter: 05921/96-6350
Aussetzung Insolvenzantragspflicht für durch Corona geschädigte Unternehmen
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten.
Lieferanten
Ihre Lieferanten sind aus unserer Sicht ebenfalls wichtige Gesprächspartner, wenn es z.B. um die Gewährung längerer Zahlungsziele oder anderer Vereinbarungen zur Liquiditätsschonung geht.
Vermieter und andere Gläubiger
Weiterer Partner kann Ihr Vermieter in Sachen Stundung/Aufschub der Mietzahlung sein. Denn die Regelungen für die oben erwähnte Zuschussförderung für Kleinstunternehmen, bei der nach jetzigem Kenntnisstand auch u.a. Mieten für gewerbliche Immobilien gefördert werden könnten, werden noch einige Zeit benötigen.
Auch mit anderen Gläubigern sollten Sie das Gespräch suchen.
Neueste Information des Landkreises finden Sie hier.
IHK Telefonhotline zu Corona
Die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim hat ihr Beratungsangebot für die regionale Wirtschaft vor dem Hintergrund der Corona-Krise ausgeweitet. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr erreichbar.
Für telefonische Anfragen bieten die IHK Hotlines für spezifische Themengebiete an (Handel /Tourismus und Gastronomie / Verkehr und International / Liquiditätssicherung und Finanzhilfen / Kurzarbeitergeld)
IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
Für Ihre Arbeitnehmer:
Was gilt bei Arbeitsausfall durch Corona?
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Entschädigungen für Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung:
Was ist Voraussetzung für eine Entschädigung?
Wer als Einzelperson aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot (§§ 31 und 42 IfSG) oder einer Quarantäne (§ 30 IfSG) unterliegt oder unterworfen wird bzw. wurde, kann Entschädigung nach §§ 56 ff. IfSG auf Antrag erhalten.
Hinweis zum Antragverfahren:
Derzeit wird ein landesweites Online-Verfahren für die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen nach § 56 IfSG vorbereitet. Nach dem vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung dazu vorgelegten Eckpunktepapier soll ein Antrag nach § 56 Abs. 1 IfSG voraussichtlich ab 18. Mai zugänglich gemacht werden.
Das Online-Verfahren wird HIER zu erreichen sein. Zwar ist die Antragstellung technisch heute noch nicht möglich, jedoch finden sich auf dieser Seite schon viele Informationen zu Anspruchsgrundlagen und zum Antragsverfahren. Sobald Anträge gestellt werden können, erfolgt seitens des Landkreises eine Presseinformation sowie eine Information an dieser Stelle.
Für Grenzgänger:
Was bedeutet die aktuelle Lage für Grenzgänger?
Hilfe für Selbständige mit oder ohne Arbeitslosenversicherung:
Freiwillig gesetzlich Versicherte in der Arbeitslosenversicherung:
Rund 74.000 Selbstständige bundesweit sind freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichert. Für diese Selbstständigen hat die Bundesagentur für Arbeit nun die Regeln zum Arbeitslosengeldbezug und zu Beitragszahlungen gelockert, wenn sie durch die Corona-Krise unverschuldet arbeitslos geworden sind. Bitte beachten Sie das entsprechende Infoblatt der Bundesagentur für Arbeit.
Selbständige ohne Arbeitslosenversicherung:
Sind Sie Freiberufler, Solo-Selbständiger oder Kleinunternehmer und sind in finanzieller Not, weil Sie einen Großteil Ihrer Aufträge verloren haben? Sie können sich an das Grafschafter Jobcenter wenden und dort ergänzend Arbeitslosengeld II beantragen. Die Leistungen werden im Regelfall kurzfristig gewährt. Außerdem übernimmt das Jobcenter die Aufwendungen für die Krankenversicherung. Im Gegenzug müssen die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit, also die Gewinne, angegeben werden, die auf die ALG II-Zahlungen angerechnet werden. Angesparters Vermögen muss in den ersten sechs Monaten des ALG-II-Bezugs nicht eingesetzt werden. Eine Gewerbeabmeldung ist nicht erforderlich. Bitte beachten Sie das Merkblatt.
Hier gibt es weitere Informationen zur Corona-Grundsicherung: https://con.arbeitsagentur.de/prod/cmsportal/marketing/corona-grundsicherung/
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Vor Kontaktaufnahme mit dem JobCenter sollten möglichst alle Möglichkeiten der Liquiditätsbeschaffung bei Dritten ausgeschöpft werden, wie:
Zuschussanträge bei Bund und/oder NBank, Bank-/Sparkassenberater à negative Auskunft („Bank wird keinen Kredit genehmigen.“) sowie Steuerstundung / Aufschub / Aussetzen / Anpassen von Vorauszahlungen
Telefon-Kontakt Grafschafter Jobcenter: 05921/96-6350
Weitere Übersichten der Bundesagentur für Arbeit rund um Kurzarbeitergeld, Grundsicherung, Kinderzuschlag u.a. finden Sie HIER.
Soziale Dienstleister können Zuschüsse beantragen
Vor Kurzem wurde das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) auf der Bundesebene verabschiedet, um die Folgen der Pandemie für die sozialen Dienstleister zu mildern und deren Bestand zu sichern.
Leistungsträger für die sozialen Dienste, z.B. Träger berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie ihren Bestand nicht mit vorrangigen verfügbaren Mitteln absichern können, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf einen Zuschuss nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) zu stellen.
Die Bundesagentur für Arbeit hat nun einen Internetauftritt mit Informationen zum Gesetz freigeschaltet. Hier können soziale Dienstleister sich auch darüber informieren, wie sie auf Basis des SodEG Zuschüsse beantragen können.
Der Antragsvordruck für den Rechtskreis SGB III steht ab sofort zur Verfügung. Die Antragsunterlagen für den Rechtskreis SGB II werden in Kürze verfügbar sein. Eine Antragstellung ist rückwirkend bis zum 1. April 2020 möglich.
Die Informationen sind unter folgendem Link aufrufbar: https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/sodeg-sozialdienstleister-einsatzgesetz
Die Einrichtungsträger und die Kommunen als Kostenträger für die Eingliederungshilfe nach SGB IX sind sehr daran interessiert, dass die Fahrdienste nach den Zeiten der Pandemie zur Verfügung stehen und die bestehenden Strukturen nicht zerschlagen werden.
Für Grafschafter Bürgerinnen und Bürger, die während der kommenden Wochen einen Antrag auf Leistungen nach den SGB II stellen wollen oder müssen, ändert sich aufgrund der Schließung der Kreisverwaltung für den Publikumsverkehr auch das Antragsverfahren.
https://www.grafschaft-bentheim.de/magazin/artikel.php?artikel=6043&type=2&menuid=893&topmenu=893
weitere Infos des Jobcenters zu Formularen usw.:
https://www.grafschaft-bentheim.de/staticsite/staticsite2.php?menuid=371&topmenu=267
Ihr Kontakt zur Wirtschaftsförderung:
Gerne nehmen wir uns Ihrer Anliegen und Fragen auch persönlich an. Aufgrund der hohen Zahl an Anfragen im Moment am besten per E-Mail an wirtschaft@nordhorn.de
Gern stehen wir aber auch telefonisch zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Team der Wirtschaftsförderung Nordhorn
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