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Wohngeld
Was ist Wohngeld?
Der Zweck des Wohngeldes nach dem Wohngeldgesetz ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld wird in Form von Miet- oder Lastenzuschuss gewährt.
Wer kann diesen Zuschuss beantragen?
Antragberechtigt sind Mieter/Nutzungsberechtigte oder Eigentümer von Wohnraum, sofern sie kraft Gesetzes nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Auch Bewohner von Heimen zählen zu dem vorgenannten Personenkreis.
Wie beantrage ich eine solche Leistung?
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Wohngeld ist der entsprechende Antrag nach dem Wohngeldgesetz mit den dazugehörigen Anlagen. Nach Möglichkeit sollte dieser Antrag persönlich in der Wohngeldstelle gestellt werden. Nur so kann individuell geklärt werden, welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind und unnötige Rücksprachen vermieden werden. Sollte die persönliche Antragstellung nicht möglich sein, kann auch zunächst ein formloser Antrag gestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt ?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Grundsätzlich sind vollständige Einkommensnachweise aller zum Haushalt gehörenden Personen erforderlich sowie der entsprechende Mietvertrag, ggf. der Nachweis der Nutzungsberechtigung oder der Eigentumsnachweis.
Sollten Sie weitergehende Auskünfte benötigen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder persönlich an die Mitarbeiterinnen Ihrer zuständigen Wohngeldstelle.