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Kreisweiter Bürgerentscheid am 21. März 2021
Die Ergebnisse finden Sie am Sonntagabend hier:
https://votemanager.kdo.de/20210321/03456015/html5/index.html
Ja, wenn Sie aus bestimmten Gründen keine Unterlagen erhalten haben, können Sie noch kurzfristig einen Abstimmungsschein und die Briefabstimmungsunterlagen beantragen. Die Voraussetzung ist, dass Sie abstimmungsberechtigt sind und noch keine Unterlagen erhalten haben.
Sie haben keine Unterlagen erhalten, weil Sie gar nicht im Abstimmungsverzeichnis stehen?
Die Unterlagen erhält auf Antrag eine nicht in das Abstimmungsverzeichnis eingetragene abstimmungsberechtigte Person,
- wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Abstimmungsverzeichnisses versäumt hat oder
- wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Abstimmung erst nach Ablauf der Antragsfrist zur Berichtigung des Abstimmungsverzeichnisses entstanden ist.
Nicht in das Abstimmungsverzeichnis eingetragene abstimmungsberechtigte Personen können aus den unter 1. und 2. angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Abstimmungsscheines noch bis zum Abstimmungstag dem 21. März 2021, 15 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist. Eine abstimmungsberechtigte Person mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Sie stehen zwar im Abstimmungsverzeichnis, haben aber trotzdem keine Unterlagen bekommen?
Versichert eine abstimmungsberechtigte Person glaubhaft, dass ihr die Briefabstimmungsunterlagen nicht zugegangen sind, können ihr bis zum 20. März 2021, 12 Uhr, ein neuer Abstimmungsschein, sowie die zugehörigen Abstimmungsunterlagen erteilt werden.
Wenden Sie sich zur Beantragung der Unterlagen bitte schnellstmöglich an Herrn Wever, Tel. 05921/878-107.
Die Grafschafter Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, zu folgender Frage ihre Stimme abzugeben:
„Sind Sie dafür, dass der Landkreis Grafschaft Bentheim die Eissporthalle in Nordhorn in der zurzeit bestehenden Größe schnellstmöglich saniert?“.
Die Antwortmöglichkeiten hierzu lauten Ja oder Nein.
Abstimmen darf jede Bürgerin/ jeder Bürger des Landkreises Grafschaft Bentheim, die/der am 21. März 2021
- das 16. Lebensjahr vollendet,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- seit mindestens drei Monaten den Haupt- oder alleinigen Wohnsitz im Landkreis Grafschaft Bentheim hat,
- nicht aufgrund eines Urteils vom Abstimmungsrecht ausgeschlossen ist und
- in einem Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist oder einen Abstimmungsschein hat.
Die Abstimmungsverzeichnisse werden von den Gemeinden geführt. In der Regel werden die Abstimmungsberechtigten automatisch in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen, dies gilt allerdings nur, sofern sie nicht vergessen haben, sich in ihrer Gemeinde rechtzeitig anzumelden!
Weitere Informationen
- Wahl-Hotline des Landkreises Grafschaft Bentheim: 05921/96-3388
Aufgrund der Covid-19 Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen, wurde seitens des Landkreises Grafschaft Bentheim entschieden, dass der Bürgerentscheid als reine Briefabstimmung durchgeführt wird. Dementsprechend werden jeder abstimmungsberechtigten Person die Briefabstimmungsunterlagen zugesendet, ohne dass hierfür ein vorheriger Antrag notwendig wäre.
Die Briefabstimmungsunterlagen werden in der 7. bzw. 8 Kalenderwoche versandt. Sie erhalten sie also rechtzeitig zur Abstimmung, spätestens bis zum 28. Februar 2021.
Verlorene Abstimmungsscheine und Stimmzettel können nicht ersetzt werden!
Anders verhält es sich, wenn Ihnen trotz Abstimmungsberechtigung keine Abstimmungsunterlagen zugegangen sind. Sollte dies der Fall sein, melden Sie sich bitte im Abstimmungsbüro (Tel. 05921/878-258 oder -268).“
Die Auszählung der Briefabstimmungsunterlagen findet in den Räumlichkeiten der Oberschule Ludwig-Povel-Schule statt. Hierzu finden sich die Briefabstimmungsvorstände um 16:00 Uhr ein und sorgen für eine ordnungsgemäße Auszählung.
Es besteht die Möglichkeit bei der Feststellung des Abstimmungsergebnisses zugegen zu sein.
Hierbei gelten jedoch die allgemein geltenden Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Insbesondere ist auf das Einhalten der Abstände, das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen (OP-Maske oder FFP2-Maske), sowie die beschränkte Personenzahl in den Räumlichkeiten zu achten.
Um eventuelle Infektionsketten nachverfolgen zu können, erfolgt eine Dokumentation der anwesenden Zuschauer mit Angabe von Personendaten und Ankunftszeit. Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist nur Personen ohne Symptome vorbehalten.
Der Zugang zu den Auszählungsräumlichkeiten ist barrierefrei.
Die Räumlichkeiten des Abstimmungsbüros finden Sie im
Stadthaus II
Zimmer Nr. E.09
Büchereiplatz
Tel. 05921/878-258 und 05921/878-268
E-Mail: briefwahl@nordhorn.de
Der Rat der Stadt Nordhorn hat am 2. September 2020 auf Antrag der CDU-Fraktion die Bürger*innen der Stadt Nordhorn in einer Resolution dazu aufgerufen, an der Abstimmung über den Erhalt der Eissporthalle teilzunehmen.
Daher: Bitte nehmen Sie Ihr Wahlrecht in Anspruch.
Internetseite des Landkreises Grafschaft Bentheim
https://www.grafschaft-bentheim.de/staticsite/staticsite2.php?menuid=1890&topmenu=246
Internetseite der Bürgerinitiative Pro Eissporthalle
https://pro-eissporthalle-nordhorn.de/
Alle Artikel der Grafschafter Nachrichten zum Bürgerentscheid
https://www.gn-online.de/nachrichten/buergerentscheid-eissporthalle-tt105807.html
Wer Interesse an einer Mitarbeit im Abstimmungsvorstand hat, kann sich an Herrn Frank Zenner, Tel. (05921) 878 105 oder per Mail an zenner@nordhorn.de wenden. Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und die vollständige Anschrift anzugeben. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung von 40 € gewährt. Abstimmungs- bzw. Wahlvorsteher erhalten eine Aufwandsentschädigung von 50 €.
Weitere Fragen zu der Abstimmung beantwortet Ihnen gerne Herr Wever, Tel. 05921/878-107.