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Wohngeld
Vordrucke zum Antrag auf Wohngeld
- Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss
- Antrag auf Wohngeld – Lastenzuschuss und die
- Anlage „Ermittlung zur Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung“ (zum Lastenzuschuss) sowie
- Erläuterungen zum Antrag auf Mietzuschuss
- Erläuterungen zum Antrag auf Lastenzuschuss
- Vordruck Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln
- Vordruck Verdienstbescheinigung
- Vordruck Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
- Vordruck Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung
- Datenschutzrechtliche Hinweise
- Antrag auf Wohngeld – Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
Hinweise zum Antrag auf Wohngeld (Mieter/Mieterinnen)
Für Ihren Erstantrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) benötigen wir folgende Unterlagen (falls zutreffend):
- Als Nicht-EU-Bürger oder -bürgerin legen Sie bitte von allen zum Haushalt gehörenden Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr eine Kopie der Aufenthaltsgestattung/Duldung bei.
- Mietvertrag (komplett, außer Hausordnung)
- Letzte Mietänderungsmitteilung der Vermieterin/des Vermieters, letztes Erhöhungsschreiben der Vermieterin/des Vermieters
- Letzten drei Kontoauszüge über die Mietzahlungen
- Verdienst-/Gehaltsabrechnungen bei Erwerbstätigen (auch bei geringfügig Beschäftigten) für die letzten 12 Monate vor der Antragstellung. Ersatzweise kann der Vordruck „Verdienstbescheinigung“ vom Arbeitgeber ausgefüllt werden.
- Aktueller Bewilligungs- und Änderungsbescheid für Arbeitslosengeld I sowie den Kontoauszug der letzten Überweisung
- Aktueller Bewilligungs- und Änderungsbescheid von Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung, etc.)
- Nachweis über Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden usw.)
- Rentenbescheide (auch Betriebs-, Werks- und Firmenrenten, sowie Pensionen)
- Einnahmen aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb (letzter Einkommensteuerbescheid, letzte Einkommensteuererklärung, Einnahme-/Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, Bilanz etc.)
- Sonstige Einkünfte (Unterhaltsleistungen, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Sachleistungen usw.)
- Aktuelle Schulbescheinigung bei Kindern über 15 Jahren oder bei Studierenden eine Studienbescheinigung mit Semesterangabe
- Schwerbehindertenausweis oder aktueller Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
- Nachweis über aktuellen Pflegegrad
- Nachweis über erhöhte Werbungskosten und/oder Kinderbetreuungskosten
- Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen (Urteil, Titel und die letzten drei Kontoauszüge über die Zahlungen)
Hinweise zum Antrag auf Lastenzuschuss (Eigentümer/Eigentümerinnen im selbstgenutzten Wohneigentum)
Für einen Antrag auf Lastenzuschuss benötigen wir zusätzlich:
- Kaufvertrag
- Erbschein
- Schenkungsvertrag
- Grundbuchauszug (ggf. Teilungserklärung)
- Grundsteuerbescheid
- Vordruck „Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln“, ausgefüllt vom Darlehensgeber, für den Erwerb, Bau oder Modernisierung der Immobilie und aktuelle Zahlbelege
- Nachweis der Verwalterkosten (nur bei Eigentumswohnung)
- Nachweis über Aufwendungszuschüsse (zum Beispiel Baukindergeld)
- Bürgschaftskosten
- Erbbauzinsen
- Festgeldhypothek mit Personenversicherung
- Bausparbeiträge, deren angesparter Betrag für die Rückzahlung von Fremdmitteln zweckgebunden ist
- Abtretungserklärung eines Bausparvertrages
- Nachweis aus Erträgen bei Vermietung von Wohnraum oder Verpachtung (zum Beispiel bei Gewerberäumen, Garage)
Allgemeine Hinweise
Hinweis! Weitere Unterlagen können je nach Sachlage erforderlich sein. Die Unterlagen können aktuell nur per Post oder in der Zentrale des Rathauses eingereicht werden. Die eingereichten Unterlagen werden Ihnen nach Sichtung wieder zurückgeschickt.
Bevor Sie den Antrag abgeben, prüfen Sie bitte noch einmal, ob der Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist.
Sollten Sie Fragen haben – wir beraten Sie gern. Rufen Sie uns bitte an.
Was ist Wohngeld?
Der Zweck des Wohngeldes nach dem Wohngeldgesetz ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld wird in Form von Miet- oder Lastenzuschuss gewährt.
Wer kann diesen Zuschuss beantragen?
Antragberechtigt sind Mieter/Nutzungsberechtigte oder Eigentümer von Wohnraum, sofern sie kraft Gesetzes nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Auch Bewohner von Heimen zählen zu dem vorgenannten Personenkreis.
Wie beantrage ich eine solche Leistung?
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Wohngeld ist der entsprechende Antrag nach dem Wohngeldgesetz mit den dazugehörigen Anlagen. Nach Möglichkeit sollte dieser Antrag persönlich in der Wohngeldstelle gestellt werden. Nur so kann individuell geklärt werden, welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind und unnötige Rücksprachen vermieden werden. Sollte die persönliche Antragstellung nicht möglich sein, kann auch zunächst ein formloser Antrag gestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt ?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Grundsätzlich sind vollständige Einkommensnachweise aller zum Haushalt gehörenden Personen erforderlich sowie der entsprechende Mietvertrag, ggf. der Nachweis der Nutzungsberechtigung oder der Eigentumsnachweis.
Sollten Sie weitergehende Auskünfte benötigen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder persönlich an die Mitarbeiterinnen Ihrer zuständigen Wohngeldstelle.