Diese Seite drucken

Nordhorn

Headgrafik

Menü

Start | Kontakt | Sitemap | Impressum | Datenschutz


Flashticker

Sie befinden sich hier:
  • Stadtentw. | Bau | Umwelt
    • Bauordnung
      • Abbruchanzeige



Zusätzliches Menü

  • Rathaus | Stadt
  • Wirtschaft
  • Tourismus
  • Kultur
  • Bildung | Ordnung | Soziales
  • Stadtentw. | Bau | Umwelt
    • Aktuelles
    • Ausschreibungen
    • Bauleitplanung
    • Bauordnung
      • Abbruchanzeige
      • Genehmigungsfreies Bauen für Wohngebäude
      • Genehmigung von Werbeanlagen
    • Klimaschutz & Radverkehrsförderung
    • Denkmalschutz
    • Dorfentwicklung Klausheide
    • Dorfentwicklung Nordhorn-Neuenhaus
    • Stadtumbau-West Blanke
    • Stadtumbau-West Blumensiedlung
    • GEO-Portal Nordhorn
    • Hochbauamt
    • Liegenschaften
    • Spielplätze
    • Stadtsanierung
    • Straßenraumgestaltung
    • Umwelt
    • Wohnungsbauförderung
    • Wohnberechtigungsschein
    • Kommunalfriedhöfe
    • Parkpalette Vechteinsel
    • Parkhaus Seilerbahn
  • Baubetriebshof
  • Impressum
  • Schnell & Nützlich
  • Vergünstigungen NOH-Pass

Bauportal

Ab sofort haben Bauherren und Entwurfsverfasser die Möglichkeit sich mit einem Login im Bauportal anzumelden. Noch nicht aktiv!

Bauportal


Abbruchanzeige

Der Abbruch vieler baulicher Anlagen oder Gebäude ist nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) verfahrensfrei. Der Abbruch eines Hochhauses oder von Teilen baulicher Anlagen, die nicht im Anhang zu § 60 NBauO genannt werden, ist jedoch nach § 60 Abs. 3 NBauO schriftlich dem Bauordnungsamt anzuzeigen. Beispielsweise muss der Abbruch tragender Wände in einem Bürogebäude vorher schriftlich angezeigt werden.

Das Bauordnungsamt bestätigt den Eingang der Anzeige oder fordert im Falle einer unvollständigen oder sonst mangelhaften Anzeige zur Vervollständigung oder Behebung des Mangels auf. Mit der Abbruchmaßnahme darf nicht vor Ablauf eines Monats begonnen werden, nachdem das Bauordnungsamt den Eingang einer vollständigen und mängelfreien Anzeige bestätigt hat.

Beim Abbruch von baulichen Anlagen oder von Gebäuden sind die Vorschriften des übrigen öffentlichen Baurechts zu beachten. Beispielsweise dürfen Kulturdenkmale nicht ohne eine denkmalrechtliche Genehmigung abgebrochen werden.

Erkundigen Sie sich deshalb im Zweifel, ob eine Abbruchmaßnahme verfahrensfrei ist oder angezeigt werden muss, ob eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich ist und insbesondere welche Vorschriften des öffentlichen Baurechts zu beachten sind.

Die Abbruchanzeige wird in schriftlicher Form in einfacher Ausfertigung beim Bauordnungsamt eingereicht. Der Anzeige müssen gemäß der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) folgende Unterlagen beigefügt werden:


  1. Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500
  2. Bestätigung über die Wirksamkeit der vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen und die Standsicherheit der baulichen Anlagen
  3. Angaben über gesundheitsgefährdende Stoffe, die besonders entsorgt werden müssen
  4. Bescheinigung eines Sachkundigen, ob Bauteile der Gebäude Asbest oder asbesthaltige Materialien enthalten

Vordrucke für erforderliche Unterlagen zur Abbruchanzeige finden Sie hier:


  • Anzeige über den Abbruch eines Hochhauses oder eines Teiles einer baulichen Anlage

Bei Fragen zu Abbruchmaßnahmen wenden Sie sich bitte an:

Druckversion anzeigen


2019 CITYWERK
Stadt Nordhorn | Bahnhofstr.24 | 48529 Nordhorn | Tel: 05921-878-0 | Fax: 05921-878-400 | eMail: info@nordhorn.de