Inhaltsbereich
Winterdienst
Der Winterdienst auf allen Gehwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen, Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Wohnbereichen ist Sache der Grundstückseigentümer und gehört zur Verkehrssicherungspflicht. Diese Pflicht gilt auch für die nicht bebauten Grundstücke.
Die Gehwege sind an den Werktagen in der Zeit von 07.00 bis 22.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 09.00 bis 22.00 Uhr sicher begehbar zu machen. Bei Dauerschneefall muss nicht fortlaufend gefegt werden, wenn dies völlig nutzlos wäre. Sobald es aber nur noch geringfügig schneit oder wenn der Schneefall aufgehört hat, muss geräumt werden. Je nach Witterungsverhältnissen muss im Laufe eines Tages auch mehrfach gefegt oder gestreut werden.
Alle Gehwege müssen auf der gesamten Länge entlang der Grundstücke in einer Breite von 1,50 Meter geräumt und bei Glätte mit abstumpfenden oder auftauenden Mitteln abgestreut werden. Ist ein ausgebauter Gehweg nicht vorhanden, wie zum Beispiel in den Wohnstraßen und in der Fußgängerzone, gilt ein 1,50 Meter breiter Straßenteil vor den Grundstücken als „Gehweg“. Befindet sich auf dem Gehweg eine Haltestelle, so muss auch diese von dem Anlieger geräumt und gestreut werden und zwar so, dass eine gefahrlose Benutzung gewährleistet ist.
Die Schnee- und Eismassen sind so zu lagern, dass dadurch der Verkehr auf den Fahrbahnen, den Parkspuren, Rad- und Gehwegen so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Schnee und Eis von den Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn gebracht werden. Die Gossen und Rinnen, die Regenabläufe und Hydranten müssen schnee- und eisfrei gehalten werden, damit bei einsetzendem Tauwetter das Schmelzwasser ablaufen kann.
Der Winterdienst auf den Radwegen in Nordhorn umfasst ca. 110 Kilometer. Damit der Winterdienst auf diesem Radwegenetz auch zügig und ohne Probleme durchgeführt werden kann, bittet die Stadt Nordhorn die Bevölkerung an den Müllabfuhrtagen um die Beachtung folgender Hinweise: sämtliche Abfallbehälter und Gelbe Säcke dürfen nicht auf den Radwegen abgestellt werden.
Zum Schluss noch eine Bitte an alle streupflichtigen Bürgerinnen und Bürger: Führen Sie den Winterdienst auf Gehwegen verantwortungsvoll und sorgfältig durch. Besonders ältere Menschen werden für ein sicheres Gehen auf geräumten und gestreuten Wegen dankbar sein.
Zur Erläuterung der Karte
Die roten Kennzeichnungen sind die Fahrradwege, die blauen Kennzeichnungen stehen für die Straßen.