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Bauordnung
Bitte beachten Sie: Die unten aufgeführten Dienstleistungen befinden sich derzeit im Umbau, daher ist zurzeit keine Antragsstellung möglich. Die Umstellung ist voraussichtlich zum 05. Mai erfolgt.
Damit eine Baumaßnahme durchgeführt werden darf, muss sie den Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien des öffentlichen Baurechts entsprechen. Wichtig sind vor allem das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die Niedersächsische Bauordnung (NBauO).
Viele Bauvorhaben müssen genehmigt werden, bevor sie umgesetzt werden können. Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen. Die städtische Bauordnung ist Ihre Anlaufstelle für solche Genehmigungen und berät Sie gerne zu den Vorschriften. Weitere Informationen können Sie unserer Bauinformationsbroschüre entnehmen.
Hinweis:
Beim Bauordnungsamt der Stadt Nordhorn können folgende Verfahren gemäß § 3 a NBauO digital durchgeführt werden:
- Abbruchanzeige
- Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
- Baugenehmigung Erteilung
- Baugenehmigungsverfahren
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
- Genehmigungsfreie Baumaßnahme Mitteilung
Weitere Informationen hierzu finden Sie bei den unten erläuterten Dienstleistungen.
Unsere Dienstleistungen

