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Übersichtskarte zu Erschließungsbeiträgen
Die Stadt Nordhorn stellt eine Übersichtskarte bereit, aus der ersichtlich ist, bei welchen Erschließungsanlagen nach derzeitiger verwaltungsinterner Bewertung eine erschließungsbeitragsrechtliche erstmalige endgültige Herstellung und Abrechnung erfolgt ist und bei welchen dies nach derzeitigem Stand noch nicht der Fall ist.
Die Darstellung dient der allgemeinen Information – zum Beispiel bei Eigentümerwechseln – und ersetzt insbesondere keine individuelle Einzelfallprüfung.
Die farbliche Einordnung erfolgt nach der aktuellen Sach- und Rechtslage. Sie begründet keine Rechtsansprüche und entfaltet weder gegenüber der Stadt noch gegenüber Dritten eine Bindungswirkung. Maßgeblich sind ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen sowie die konkrete beitragsrechtliche Prüfung im jeweiligen Einzelfall.
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