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Geburt
Sie haben Nachwuchs bekommen? Die Stadt Nordhorn gratuliert Ihnen hierzu herzlich!
Ist Ihr Kind in Nordhorn geboren, müssen Sie es im Nordhorner Standesamt anmelden. Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche nach der Geburt durch den Vater oder die Mutter erfolgen.
Welche Unterlagen müssen Sie vorlegen?
In den meisten Fällen wird es so sein, dass die Mutter im Krankenhaus entbindet. Ein besonderer Service der Klinik ist, dass Sie dort direkt einige Formalitäten erledigen können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dort eine Geburtsanzeige mit Ihnen als Eltern aufnehmen. Sie erhalten im Krankenhaus ein Formblatt, auf dem Sie als Eltern gemeinsam erklären, wie das Kind heißen soll.
Tipp: Erkundigen Sie sich bereits vor der Geburt im Standesamt, ob Ihr Wunschvorname so auch beurkundet werden kann. Das gilt besonders dann, wenn ihr Kind einen ausgefallenen oder besonderen Namen bekommen soll.
Sind Sie als Eltern verheiratet? Dann geben Sie Ihr Stammbuch und ihre Geburtsurkunden im Krankenhaus ab.
Sind Sie nicht verheiratet, sind sie ausländische Staatsangehörige, haben Sie im Ausland geheiratet... dann halten Sie bitte (auch schon vor der Geburt des Kindes) Rücksprache mit uns.
Das Krankenhaus wird dem Standesamt die Unterlagen zuschicken. Wir setzen uns dann mit Ihnen zur Terminvereinbarung in Verbindung.
Welche Unterlagen erhalten Sie?
Bei der Geburtsbeurkundung erhalten Sie natürlich die Geburtsurkunde Ihres Nachwuchses. Diese ist gebührenpflichtig und kostet 20 Euro. Zudem erhalten Sie einmalig die Geburtsbescheinigungen zur Beantragung der Mutterschaftshilfe (Krankenkasse), des Kindergeldes und des Elterngeldes.
