Inhaltsbereich
Elternbeiträge
Elternbeiträge für Kindertagesstätten
Stand: 02.06.2026
Kinder haben ab dem ersten Tag des Monats, in dem sie ihr drittes Lebensjahr vollenden, Anspruch auf einen beitragsfreien Besuch einer Kindertagesstätte für bis zu 8 Stunden täglich. Für Kinder unter 3 Jahren wird ein monatlicher Kostenbeitrag erhoben. Dieser richtet sich nach dem Einkommen der Eltern sowie nach der täglichen Betreuungszeit.
Bei Inanspruchnahme von Randzeiten wird ein monatlicher Kostenbeitrag berechnet.
Kostenbeitrag
Die Höhe des Beitrags ergibt sich aus der Einkommensstufe und der vereinbarten Betreuungszeit. Die genauen Beträge können der Beitragstabelle entnommen werden.
Familien ohne NOH-Pass oder mit Wohnsitz außerhalb von Nordhorn werden automatisch der höchsten Einkommensstufe (Stufe 14) zugeordnet. Der NOH-Pass ist nur für Familien mit Wohnsitz in Nordhorn gültig und verliert bei einem Umzug seine Gültigkeit.
Geschwisterermäßigung
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertagesstätte, ist für das Kind mit dem höheren Kostenbeitrag der volle Kostenbeitrag zu entrichten. Für das Kind mit einem gleichen oder niedrigeren Kostenbeitrag wird eine Geschwisterermäßigung in Höhe von 75 % des jeweiligen Kostenbeitrages gewährt.
Wenn für das erste und zweite Kind Kostenbeiträge gezahlt werden, entfällt für das 3. Kind und jedes weitere Kind der Kostenbeitrag.
Randzeiten
Betreuungszeiten außerhalb der regulären Kernzeit (Randzeiten) sind kostenpflichtig. Dafür wird ein zusätzlicher monatlicher Beitrag erhoben, abhängig vom Angebot der jeweiligen Einrichtung. Die genauen Zeiten für Kern- und Randzeiten legt die jeweilige Kindertagesstätte fest.
Weitere Informationen zu den Betreuungszeiten erhalten Sie direkt in der Einrichtung.

