Inhaltsbereich
Wegzug aus Nordhorn
Die Betreuungsplätze in Nordhorn sind den in Nordhorn wohnenden Kindern vorbehalten.
Zieht eine Familie um oder hat den gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Nordhorn, dann hat das Kind auch keinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in unserer Kommune.
Eine Ausnahme ist nur mit Genehmigung der Stadt Nordhorn möglich.

