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Städtisches Förderprogramm „Mobile Innenstadtbühne“
Um die Aufenthalts- und Erlebnisqualität in der Innenstadt zu steigern, fördert die Stadt Nordhorn bereits eine ganze Reihe an kreativen Maßnahmen und Ideen und hat auch selbst erfolgreich an Landes- und Bundes-Förderprogrammen teilgenommen, um die Innenstadtattraktivität zu steigern.
Ein von der Stadt initiiertes Förderprogramm unterstützt durch Kostenübernahme bei der Anmietung von mobilen Innenstadtbühnen. Das Förderprogramm ist Anfang Juli 2023 gestartet und wird bis zum 30. Juni 2024 laufen.
Ziel
Vor dem Hintergrund der vielfältigen, bereits laufenden bzw. geplanten Innenstadtaktivitäten soll Innenstadtkaufleuten und Akteur*innen in Nordhorner Vereinen und Initiativen aus Kultur, Sport und anderem bürgerschaftlichem Engagement mit der Übernahme der Kosten zur Anmietung einer mobilen Bühne die Chance gegeben werden, mit vielfältigen Events die Innenstadt an verschiedenen Stellen ganzjährig als spannenden Veranstaltungsort erlebbar zu machen. Dies fördert die Attraktivität der Innenstadt und stärkt gleichzeitig das Identifikationsgefühl der aktiven Bürger*innen mit ihrer Stadt.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Für geplante Veranstaltungen zur Belebung der City (Auftritte, Konzerte, Modeschauen, Vereinspräsentationen u.ä.) kann die Erstattung der Mietkosten einer mobilen Bühne inklusive technischer Betreuung in einem unkomplizierten Verfahren beim Kulturreferat der Stadt Nordhorn beantragt werden.
Dazu muss das Antragsformular ausgefüllt beim Kulturreferat eingereicht werden. Dieses einfach gehaltene Formblatt sowie die Förderrichtlinien sind online hier zu finden sowie im Kulturreferat und der Wirtschaftsförderung erhältlich.
Das Kulturreferat und die Wirtschaftsförderung beraten innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung gemeinsam über den Antrag und geben der Antragsteller*in demensprechend schnell ein Feedback und ggf. Gelegenheit zur Nachbesserung. Eine Übernahme organisatorischer Aufgaben in der Veranstaltungsplanung und -durchführung durch das Kulturreferat oder die Wirtschaftsförderung ist darin ausdrücklich nicht inbegriffen.
Wenn der Antrag positiv beschieden wird, dann erfolgt die finanzielle Förderung der Veranstaltungsvorhaben durch die Kostenübernahme für die Anmietung der mobilen Bühne inkl. ggf. technischer Veranstaltungsbetreuung.
Die Förderung erfolgt nach Veranstaltungsdurchführung. Dazu bedarf es eines einfachen Verwendungsnachweises, der innerhalb von zwei Wochen nach dem Event beim Kulturreferat einzureichen ist.
Rückfragen, Anregungen
Bei Fragen rund um das Förderprogramm stehen Karsten Müller von der Wirtschaftsförderung und Kerstin Spanke vom Kulturreferat gern zur Verfügung.


