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Fluglärmbeschwerden zum Luft-/Bodenschießplatz Nordhorn (früher: Nordhorn-Range)
Nordhorn liegt im Gebiet des Luft-Bodenschießplatzes Nordhorn-Range. Auf dem rund 2.300 Hektar großen Übungsgelände führen die Bundeswehr und ihre Verbündeten ihren Übungsbetrieb durch. Obwohl der Fluglärm in den letzten Jahren abgenommen hat, kommt es dennoch weiterhin zu Beeinträchtigungen durch Fluglärm.
Wenn Sie sich über Fluglärm beschweren möchten, steht Ihnen das Bürgertelefon der Luftwaffe kostenfrei unter der Telefon-Nr. 0800-8620730 zur Verfügung.
Hier erhalten Sie auf Wunsch auch direkt Hinweise zum laufenden Flugbetrieb.
Hinweis: Es ist nicht möglich, Ihre Beschwerde stattdessen an die Stadt Nordhorn zu richten. Die Lufwaffe bearbeitet Beschwerden grundsätzlich nicht, wenn Sie über Dritte eingereicht werden.
Wünschen Sie weitergehende Informationen zu einem konkreten Flug, weil Sie z.B. einen Verstoß gegen flugrechtliche Bestimmungen vermuten, können Sie Ihre Beschwerde auch schriftlich formulieren.
Diese richten Sie an das:
Luftfahrtamt der Bundeswehr
3 I b
Schriftliche Vorgangsbearbeitung
FLIZ@Bundeswehr.org
Luftwaffenkaserne Wahn
Postfach 90 61 10 / 529
51127 Köln
Beachten Sie bitte, dass die Lärmbeschwerde zeitnah eingereicht wird und Sie den Flugzeitpunkt (mit Uhrzeit), den Ort der Wahrnehmung (mit Angabe der Straße) sowie den Grund der Beschwerde möglichst konkret benennen.
Allgemeine Nutzungszeiten des Luft-Boden-Schießplatzes
Montag bis Donnerstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag
09:00-12:00 Uhr
An jedem letzten Freitag im Monat findet kein Schießbetrieb statt.
Nachtflug
Weitere Informationen über geplante Nutzungszeiten können direkt bei der Platzkommandantur unter der Telefon-Nr. (05921) 30455-223 erfragt werden.
Geschichte des Luft-/Bodenschießplatzes Nordhorn
1933
Familie Krupp überlässt der Deutschen Wehrmacht ein 2300 Hektar großes Heidegelände zur militärischen Nutzung
1935
Schießübungen durch leichte Artillerietruppen
1939
Erweiterung des Artillerieschießplatz zu einem Fliegerübungsplatz für Bordwaffeneinsätze und Bombenabwurf
1945
Britische Truppen besetzen den Übungsplatz
1947
Britische Royal Air Force nimmt den Betrieb wieder auf als Air to Ground Weapon Range
2001
Übergabe des Übungsplatzes an die Bundeswehr / Nutzung durch die Bundeswehr und NATO Einheiten