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Wohnberechtigungsschein (WBS)
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt Wohnungssuchende zum Bezug einer mit Landesmitteln geförderten Wohnung. Eigentümer*innen solcher Wohnungen dürfen diese ausschließlich an Wohnungssuchende vermieten, denen ein gültiger WBS vorgelegt wird. Voraussetzung ist, dass das Einkommen der Wohnungssuchenden bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Einkommen und Freibeträge
Maßgebend ist das Gesamteinkommen aller Haushaltsangehörigen. Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens können nach Abzug der Pauschal-Werbungskosten zusätzlich bis zu 30 % des Haushaltseinkommens abgezogen werden.
Darüber hinaus werden bei der Berechnung des Gesamteinkommens folgende Freibeträge berücksichtigt:
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für schwerbehinderte Menschen
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für junge Ehepaare
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für Alleinerziehende mit Kindern unter zwölf Jahren
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für Kinder zwischen 16 und 25 Jahren mit eigenem Einkommen
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bei bestehenden Unterhaltsverpflichtungen
Angemessene Wohnungsgröße
Die nach den Bestimmungen des Landes Niedersachsen angemessene Wohnungsgröße beträgt:
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1 Person: bis 50 qm
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2 Personen: bis 60 qm
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3 Personen: bis 75 qm
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4 Personen: bis 85 qm
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jede weitere Person: zusätzlich 10 qm
Zusätzlich stehen Schwerbehinderten, Schwangeren, jungen Ehepaaren sowie Alleinerziehenden jeweils 10 qm zusätzlicher Wohnraum zu.
Besondere Personengruppen
Ein WBS kann auch für bestimmte Personengruppen ausgestellt werden:
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Personen ab dem 60. Lebensjahr (zum Bezug von „Altenwohnungen“)
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schwerbehinderte Personen mit dem Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis („Schwerbehindertenwohnungen“)
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Studierende mit gültigem Studentenausweis („Studentenwohnungen“)
Zuständigkeit, Gültigkeit und Kosten
Zuständig für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist in Niedersachsen sowohl die Wohnortgemeinde als auch die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt. Der WBS ist ein Jahr gültig.
Kosten: abhängig vom Einkommen zwischen 18,00 € und 40,00 €.
