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Betreuung auswärtiger Kinder
Die Betreuungsplätze in Nordhorn sind den in Nordhorn wohnenden Kindern vorbehalten.
Hat ein Kind nicht den gewöhnlichen Aufenthalt in Nordhorn, dann hat das Kind auch keinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in unserer Kommune.
Eine Ausnahme ist nur mit Genehmigung der Stadt Nordhorn möglich.

