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Wohnungsbauförderung
Sie denken darüber nach, ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung in Nordhorn zu bauen oder zu kaufen? Dann ist vielleicht für Ihre Entscheidung für oder gegen ein Bauvorhaben die Frage, ob das gewünschte Eigenheim finanziell gefördert werden kann, von entscheidender Bedeutung. Staatliche Hilfen werden durch den Bund und durch das Land Niedersachsen, d. h. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) und von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), gewährt.
Anträge für Zuwendungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) können Sie bei Ihrer Hausbank stellen. Dort können Sie sich auch beraten lassen. Weitere Informationen über die aktuellen Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) finden Sie im Internet auf den Seiten der KfW-Förderbank.
Bei der Wohnraumförderungsstelle der Stadt Nordhorn können Sie Zuwendungen für Maßnahmen im Wohnungsbau von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) beantragen.
Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) fördert auf der Grundlage des jeweils aktuellen Wohnraumförderungsprogramms unterschiedliche Maßnahmen im Wohnungsbau. Anträge für eine Förderung durch die NBank können bei der Wohnraumförderungsstelle der Stadt Nordhorn gestellt werden.
Die Förderung durch die NBank erfolgt auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der Wohnraumförderungsbestimmungen sowie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Das Antragsverfahren für eine Förderung durch die NBank sieht deshalb i. d. R. zwei Stufen vor.
Sie stellen einen Vorantrag bei der Wohnraumförderungsstelle der Stadt Nordhorn. Diese überprüft, dass Ihr Einkommen nicht die geltenden Einkommensgrenzen überschreitet, und stellt Ihre gegenwärtigen Wohnverhältnisse fest. Die NBank wählt dann nach sozialer Dringlichkeit die eingegangen Voranträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für eine Förderung aus.
Hierbei erfolgt die Auswahl nach sozialer Dringlichkeit unter Berücksichtigung der Haushaltsgröße der Antragsteller, der Zahl und des Alters der Kinder, der Einkommensverhältnisse und der derzeitigen Wohnverhältnisse.
Nach der Auswahl erhalten Sie eine Mitteilung über die Entscheidung. Wenn Ihr Vorantrag abgelehnt wird, werden Sie über die Gründe der Ablehnung informiert. Falls Ihr Vorantrag auf eine Warteliste gesetzt wird, werden Sie benachrichtigt, wann der Antrag ausgewählt wird. Wird Ihr Vorantrag ausgewählt, so müssen Sie innerhalb von vier Monaten einen Hauptantrag über die Wohnraumförderungsstelle der Stadt Nordhorn stellen, über welchen dann durch die NBank entschieden wird.