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Ihr Weg zur Gewerbefläche
Für (nahezu) jede Branche und jede Größenordnung sind in Nordhorn hervorragend geeignete Gewerbe- und Industrieflächen für Sie verfügbar verfügbar.
Sie werden bei einem Investitionswunsch von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Protjektabschluss durch die Wirtschaftsförderung der Stadt Nordhorn begleitet, und gerne auch darüber hinaus. In einem individuellen Beratungsprozess wird das Vorhaben gemeinsam genau untersucht. Dabei werden anhand der konkreten Vorhabenbeschreibung geeignete Gewerbeflächen identifiziert.
- für Dienstleistungsbetriebe, freie Berufe sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen stehen Flächen im NINO-Wirtschaftspark und Am Neuland zur Verfügung
- Handwerks- und Gewerbebetriebe sind grundsätzlich in allen Gewerbegebieten möglich, mit Ausnahme des NINO-Wirtschaftsparks und Am Neuland.
- produzierendes Gewerbe und Industrie finden in Nordhorn-Klausheide entsprechende Möglichkeiten
- für Logistik- Unternehmen sowie Betriebe mit großem Flächenbedarf im Allgemeinen werden in Nordhorn-Klausheide ausreichend dimensionierte Flächen vorgehalten
- emittierende Betriebe können auf den ausgewiesenen GI-Flächen tätig werden:
- in Nordhorn-Klausheide in jeder Größenordnung
- auf den vorhandenen Restflächen nur kleine und mittlere Betriebe
- für den Einzelhandel und die Nahversorgerwird auf das separate "Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Nordhorn" verwiesen.
Wichtig für Ihre Ansiedlungsentscheidung ist die in Nordhorn gegebene Möglichkeit, für künftige, zeitlich noch nicht fixierte Erweiterungen Gewerbeflächen („Optionsflächen“) zu reservieren. Das gibt Ihnen zum Zeitpunkt der Ansiedlungsentscheidung Planungssicherheit in Bezug auf künftige Erweiterungserfordernisse. Durch diese bedarfsgerechte Flächenvergabe wird so zum Zeitpunkt der Ansiedlung die Liquidität ein wenig entlastet. Bei künftigen Entwicklungen, die eine Vergrößerung Ihres Unternehmens erforderlich machen, kann am Standort erweitert werden, ohne vollständig neu zu investieren.
Ebenso hat die Stadt Nordhorn gute Erfahrungen damit gemacht, Gewerbegrundstücke grundsätzlich nur zur eigenbetrieblichen Nutzung zu veräußern. Fehlbelegungen durch beispielsweise risikobehaftete Ansiedlungen können neben dem entsprechenden Planungsrecht verhindert werden. Natürlich gibt es verschiedene Konstellationen, die eine Trennung von Käufer und Nutzer erforderlich machen. In diesen Fällen ist für eine Grundstücksvergabe das Unternehmenskonzept des Nutzers das maßgebliche Kriterium. Auf diese Weise wird sowohl dem Investor-Nutzer-Wunsch als auch den städtischen Interessen entsprochen.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Flächenvergabe nur für konkret geplante Vorhaben. Vorratskäufe und Spekulationen sollen vermieden werden. Sie haben daher nach Abschluss des Kaufvertrages zwei Jahre Zeit Ihr Vorhaben umzusetzen. Der Baubeginn soll dabei innerhalb des ersten Jahres nach Vertragsbeurkundung erfolgen. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass die Fläche in einem angemessenen Zeitraum wirtschaftlich genutzt wird.
Nähere Ausführungen finden Sie im Gewerbeflächenkonzept der Stadt Nordhorn, welches Sie unten im Bereich der Dokumente finden.
Nutzen Sie die Vorteile, die Ihnen der Wirtschaftsstandort Nordhorn bietet und zögern Sie nicht bei Fragen die Wirtschaftsförderung der Stadt Nordhorn anzusprechen.
