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Neuwahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren
Bekanntmachung
Nordhorn, 15.06.2026
Neuwahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren
Am 07.09.2026 findet die Neuwahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren der Stadt Nordhorn statt.
Zielsetzung des Beirates
Der Beirat für Seniorinnen und Senioren setzt sich bürgernah und unbürokratisch ein für die Belange älterer Menschen. Er gestaltet den demografischen Wandel der Gesellschaft konkret mit, indem er die politische Teilhabe älterer Menschen sichert und den generationsübergreifenden Zusammenhang stärkt. Der Beirat für Seniorinnen und Senioren ist als unabhängige gesellschaftliche Institution im Besonderen den Rechten und der Würde der älteren Bürgerinnen und Bürger sowie der generationsübergreifenden Solidarität verpflichtet. Er handelt nach den Grundsätzen der parteipolitischen Neutralität, der Konfessionsungebundenheit und der Verbandsunabhängigkeit.
Aufgaben des Beirates
Aus der Zielsetzung und den Grundsätzen des Beirates für Seniorinnen und Senioren ergeben sich die im Folgenden aufgeführte Aufgabenbereiche:
- Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen und Programmen für ältere Menschen in der Stadt Nordhorn
- Übermittlung von Informationen und Interessen an Rat und Verwaltung sowie altersbezogene Politikberatung
- Beratung älterer Menschen in altersspezifischen Situationen, Aufbereitung und Bereitstellen von Informationen, Weiterleitung an Expert*innen
- Öffentlichkeitsarbeit für ältere Menschen und eine neue Alterskultur
- Kontaktherstellung zu anderen Seniorengruppierungen
- Aufbau und Stützung eines Netzwerkes auf lokaler Ebene
- Zusammenarbeit mit Seniorinnen- und Seniorenvertretungen auf Landkreis- und Landesebene
Der Beirat für Seniorinnen und Senioren macht den Rat, die Stadtverwaltung und die Öffentlichkeit auf die berechtigten Interessen und Belange älterer Menschen aufmerksam und wirkt darauf hin, dass diese berücksichtigt werden. Im Beirat ist Raum und Zeit für eine themenbezogene Meinungsbildung und einen lebendigen Erfahrungsaustausch, um so gemeinsam gute Lebensbedingungen für Seniorinnen und Senioren zu stärken und zu fördern.
Kommunalpolitische Arbeitsfelder
Der Beirat für Seniorinnen und Senioren befasst sich insbesondere mit folgenden Arbeitsfeldern:
a) Soziales
Einzelfallhilfe anbieten bzw. unterstützen, in Sprechstunden beraten, Kontakte zu Bewohnerinnen und Bewohnern in (Pflege-)Heimen bzw. Altenpflegeeinrichtungen herstellen und gestalten, Heimbeiräte beraten, ältere Menschen mit Zuwanderungsgeschichte beraten und unterstützen, Hilfe zur Selbsthilfe anregen
b) Kultur
Bildungsangebote für Seniorinnen und Senioren stärken und ggf. ausbauen, Zugang zu kulturellen Einrichtungen erleichtern, Kreativveranstaltungen fördern, Nutzung von Medien unterstützen, Kulturveranstaltungen und Kulturprogramme initiieren, Exkursionen, Besichtigungen, Rundfahrten, Literaturkreise, Schreibwerkstätten anregen etc.
c) Wohnen
Altengerechtes und barrierefreies Wohnen fördern und ausbauen, Wohnungsanpassungen unterstützen, Sicherheit fördern, Wohnberatung anbieten, Verbesserungen des Wohnumfeldes initiieren
d) Verkehr
Sicherheit im Straßenverkehr mitgestalten, Verkehrswege und -anlagen altersgerecht verbessern, Konzepte zum Erhalt der Mobilität mitgestalten, Sicherheitstraining anbieten, ÖPNV-Probleme lösen
e) Sport und Gesundheit
Angebote der Rehabilitation initiieren, Seniorensport in Vereinen fördern, über medizinische, gesundheitliche und pflegerischer Versorgung informieren, Konzepte zur Sicherung der Unabhängigkeit kranker und behinderter Menschen (mit-)gestalten
f) Umwelt und Stadtentwicklung
Barrierefreie Zugänge im Wohn- und Stadtbereich schaffen, Verkehrsplanung anpassen, Öffentlichkeitsarbeit zum Alter und Wohnen gestalten: Nutzung von Medien, eigene Medien, eigene Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen initiieren und (mit-)gestalten
Zusammensetzung des Beirates und Voraussetzungen für die Wählbarkeit
Der Beirat ist ein Gremium mit 12 Seniorinnen und Senioren. Die Mitglieder des Beirates nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich wahr.
Für einen Platz im Beirat für Seniorinnen und Senioren können alle Einwohner*innen Nordhorns kandidieren, die die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
Ø Sie*er muss am Wahltage das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Ø Sie*er muss am Wahltage mindestens ein halbes Jahr lang mit erstem Wohnsitz in Nordhorn gemeldet sein.
Ø Sie*er darf nicht unter die Einschränkungen von § 49 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes -NKomVG- fallen. Danach sind Personen nicht wählbar, die durch Entscheidung eines Gerichts nach deutschem Recht kein Wahlrecht besitzen (vgl. § 49 Abs. 2 Ziffer 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 NKomVG), die durch die Entscheidung eines Gerichts nach deutschem Recht nicht wählbar sind oder kein öffentliches Amt innehaben dürfen (vgl. § 49 Abs. 2 Ziffer 2 NKomVG) oder die als Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union nach dem Recht dieses Staates infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung nicht wählbar sind (vgl. § 49 Abs. 2 Ziffer 3 NKomVG).
Ø Sie*er darf während der Mitgliedschaft im Beirat für Seniorinnen und Senioren nicht gleichzeitig Mitglied des Rates der Stadt Nordhorn oder Bedienstete*r der Stadt Nordhorn sein und auch keinem Ausschuss der Stadt Nordhorn -auch nicht als beratendes Mitglied- angehören.
Ø Sie*er darf nicht gleichzeitig Mitglied des Behindertenbeirates sein.
Eine Mitgliedschaft in einem Verein, einem Verband oder einer Institution ist keine Voraussetzung für die Wählbarkeit, da der Beirat unabhängig, konfessionell nicht gebunden und parteipolitisch neutral arbeiten soll.
Interessenbekundungen für eine Kandidatur und Mitarbeit
Seniorinnen und Senioren, die Interesse haben, sich aktiv in die politischen Meinungsbildungsprozesse der Stadt Nordhorn einzubringen, sind herzlich eingeladen, sich als Kandidatin bzw. Kandidat zur Verfügung zu stellen. Insbesondere sind auch Seniorinnen und Senioren mit Zuwanderungsgeschichte aufgerufen, sich als Kandidatin bzw. Kandidat zur Verfügung zu stellen.
Fragen zur Mitarbeit im Beirat für Seniorinnen und Senioren sowie zur Wahl beantwortet Ihnen gerne Frank Rawers, Stadt Nordhorn, Stadthaus II, Büchereiplatz, Raum 1.06, Tel. 05921 878-291, E-Mail: rawers@nordhorn.de
Wenn Sie sich für eine Mitarbeit im Beirat für Seniorinnen und Senioren interessieren und für die Wahl in den Beirat kandidieren möchten, richten Sie Ihre Bewerbung bitte spätestens bis zum 09.08.2026 schriftlich an die Stadt Nordhorn, Abteilung Soziales, z. Hd. Herrn Frank Rawers, Büchereiplatz, 48529 Nordhorn.
Die Mitglieder des Beirates für Seniorinnen und Senioren werden am 07.09.2026, ab 15:00 Uhr, im Gemeindehaus am Markt von Delegierten gewählt, die aus Verbänden, Vereinen und Institutionen entsandt werden, die in der Seniorinnen- und Seniorenarbeit tätig sind.
Die Wahlperiode beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2031.
In Vertretung
Florian L. Meyer
Stadtrat Bildung, Ordnung, Soziales
