Vergünstigungen für Familien und Berechnung der Kindertagesstättenbeiträge
Der Nordhorn-Pass ist die Grundlage für zahlreiche Vergünstigungen, die Familien in Nordhorn erhalten können. Das bezieht sich zum Beispiel auf die Stadtbibliothek, Theaterstücke und Konzerte, die Musikschule sowie das Schwimmbad. Welche Ermäßigungen es genau gibt, ist bei den Veranstalter*innen zu erfragen.
Anhand des Nordhorn-Passes wird auch ermittelt, welche Kindertagesstättenbeiträge für Ihre Kinder fällig werden.
Nordhorn-Pass beantragen
Einwohner*innen der Stadt Nordhorn erhalten den Nordhorn-Pass automatisch vom Sozialamt, wenn sie Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen.
Alle anderen können einen Antrag im Bürgerbüro stellen. Das Antragsformular finden Sie unten auf dieser Seite.
Dem Antrag sind Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen beizufügen. Bitte entscheiden Sie sich für eine der drei folgenden Berechnungsmöglichkeiten:
Belegen Sie uns das Jahreseinkommen des Vorvorjahres. Aber nur, wenn keine wesentlichen Veränderungen (weniger als 10 Prozent) zum aktuellen Jahr bestehen. Dazu reichen Sie bitte folgende Belege ein:
• Steuerbescheid des Vorvorjahres (kompletter Bescheid, von einem deutschen Finanzamt ausgestellt)
• Dezember-Lohnbescheinigung des Vorvorjahres
• bei Arbeitslosigkeit: Bescheid über das Arbeitslosengeld des Vorvorjahres
• Elterngeld des Vorvorjahres
• Wohngeld des Vorvorjahres
• Sonstige Einkommensnachweise des Vorvorjahres (z.B. Minijob, Unterhalt oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb/Vermietung /Kapitalvermögen)
• Eventuell Nachweise über Verpflichtungen zur Zahlung von Unterhalt
Belegen Sie uns das Jahreseinkommen des Vorjahres. Aber nur, wenn keine wesentlichen Veränderungen (weniger als 10 Prozent) zum aktuellen Jahr bestehen. Dazu reichen Sie bitte folgende Belege ein:
• Dezember-Lohnabrechnung des Vorjahres
• Bei Arbeitslosigkeit: Bescheid über das Arbeitslosengeld des Vorjahres
• Elterngeld des Vorjahres
• Wohngeld des Vorjahres
• Sonstige Einkommensnachweise des Vorjahres (z.B. Minijob, Unterhalt oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb/Vermietung /Kapitalvermögen)
• Eventuell Nachweise über Verpflichtungen zur Zahlung von Unterhalt
Belegen Sie uns das aktuelle Einkommen des laufenden Jahres. Dazu reichen Sie bitte folgende Belege ein:
• die letzten drei Verdienstbescheinigungen (einschließlich Steuer- und Sozialversicherungsabzüge)
• Arbeitslosengeldbescheid
• Rentenbescheid
• Elterngeldbescheid
• Wohngeldbescheid
• Sonstige Einkommensnachweise (z.B. Minijob, Unterhalt oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb/Vermietung /Kapitalvermögen)
• Eventuell Nachweise über Verpflichtungen zur Zahlung von Unterhalt
• Nachweis über (nicht-) gezahltes Urlaubs-/Weihnachtsgeld
Maßgeblich sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragsstellung.
Den Antrag persönlich im Bürgeramt zu stellen ist empfehlenswert, da wir dann sofort prüfen können, ob die Unterlagen vollständig sind. Das kann zur Verkürzung der Bearbeitungsdauer beitragen. Ebenso können Fragen zum Antrag und zur Berechnung beantwortet werden.
Hinweise:
Der Nordhorn-Pass gilt grundsätzlich für ein Jahr vom Ausstellungstag an. Für den Kindertagesstättenbeitrag gilt der Nordhorn-Pass jedoch bis zum 31. Juli des auf den Ausstellungstag folgenden Jahres.