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Anforderung von Personenstandsurkunden
Das Standesamt stellt nach § 55 Personenstandsgesetz (PStG) sogenannte Personenstandsurkunden aus.
Dazu zählen beglaubigte Registerausdrucke aus allen Personenstandsregistern, Eheurkunden aus dem Eheregister oder Lebenspartnerschaftsurkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister, Geburtsurkunden aus dem Geburtenregister, Sterbeurkunden aus dem Sterberegister sowie beglaubigte Abschriften aus der Sammlung der Todeserklärungen.
Die am häufigsten benötigten Personenstandsurkunden können unter den folgenden Links direkt digital angefordert werden:
Für alle übrigen Personenstandsurkunden wenden Sie sich direkt an das Standesamt.