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Wohngeld erstmalig oder neu beantragen

Allgemeine Informationen

Achtung! Im Bereich Wohngeld gelten abweichende Öffnungszeiten:

Montag, Freitag: 09.00 - 12.30 Uhr

Dienstag: 14.00 - 16.00 Uhr (nur mit Termin)

Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)


Das Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates für Personen mit geringem Einkommen zur Entlastung bei den Wohnkosten. Das Wohngeld wird für den gesamten Haushalt gezahlt. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Einnahmen aller Haushaltsmitglieder und der Höhe der Kosten für den Wohnraum. Es wird nur auf Antrag bewilligt.

Wenn Sie bereits Transferleistungen, z. B. Bürgergeld sowie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung („Sozialhilfe“), erhalten, bekommen Sie kein Wohngeld, da diese Leistungen die Wohnkosten schon mit abdecken. Eine Ausnahme kann bestehen wenn Sie schriftlich von der Transferleistungsstelle aufgefordert wurden, Wohngeld zu beantragen. 

Weitere allgemeine Informationen zum Wohngeld bzw. zur Wohngeldreform erhalten Sie auf der Homepage der Bundesregierung

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/wohngeldreform-2130068

oder auf der Homepage des zuständigen Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html

Verfahrensablauf

Über einen Wohngeldanspruch kann erst abschließend entschieden werden, wenn der jeweilige Formvordruck vollständig ausgefüllt mit allen erforderlichen Anlagen und Unterlagen bei der Wohngeldstelle eingereicht wird.

Durch die kurzfristig umgesetzte Wohngeldreform ist mit einer hohen Anzahl von Neuanträgen zu rechnen. Es lässt sich daher nicht vermeiden, dass es bei der Bearbeitung von Anträgen leider zu längeren Bearbeitungszeiten kommt. Hierfür bitten wir um Verständnis.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt, in der die Antrag stellende Person den Wohnsitz hat.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

Wohngeld erhalten sowohl Mieter*innen als auch Inhaber*innen von selbst genutztem Wohneigentum. Es gibt verschiedene Antragsvordrucke:

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sowohl Mieter*innen als auch Eigentümer*innen legen dem Antrag bitte folgende Unterlagen bei (falls zutreffend):

  • Als Nicht-EU-Bürger oder -bürgerin wird von allen zum Haushalt gehörenden Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr eine Kopie der Aufenthaltsgestattung/Duldung benötigt
  • Verdienst-/Gehaltsabrechnungen bei Erwerbstätigen (auch bei geringfügig Beschäftigten) für die letzten 12 Monate vor der Antragstellung. Ersatzweise kann der Vordruck „Verdienstbescheinigung“ vom Arbeitgeber ausgefüllt werden.
  • Aktueller Bewilligungs- und Änderungsbescheid für Arbeitslosengeld I sowie den Kontoauszug der letzten Überweisung
  • Bei Aufforderung der Transferleistungsstelle: Aktueller Bewilligungs- und Änderungsbescheid von Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung, etc.)
  • Nachweis über Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden usw.)
  • Rentenbescheide (auch Betriebs-, Werks- und Firmenrenten, sowie Pensionen)
  • bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (auch Gewerbebetrieb) legen Sie bitte den letzten Einkommensteuerbescheid, die letzte Einkommensteuererklärung, die Einnahme-/Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, die Bilanz etc. vor
  • Belege über sonstige Einkünfte (Unterhaltsleistungen, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Sachleistungen usw.)
  • Aktuelle Schulbescheinigung bei Kindern über 16 Jahren oder bei Studierenden eine Studienbescheinigung mit Semesterangabe
  • Schwerbehindertenausweis oder aktueller Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
  • Nachweis über aktuellen Pflegegrad
  • Nachweis über Kinderbetreuungskosten
  • Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen (Urteil, Titel und die letzten drei Kontoauszüge über die Zahlungen)
  • Nachweise über Werbungskosten sind nur beizufügen, wenn diese einen Betrag von 1.230 €/Jahr übersteigen.

Mieter*innen fügen dem Antrag für den Mietzuschuss bitte außerdem folgende Unterlagen bei:

  • Mietvertrag (komplett, außer Hausordnung)
  • Letzte Mietänderungsmitteilung der Vermieterin/des Vermieters, letztes Erhöhungsschreiben der Vermieterin/des Vermieters
  • Kontoauszüge über die letzten drei Mietzahlungen

Eigentümer*innen fügen dem Antrag für den Lastenzuschuss bitte außerdem folgende Unterlagen bei:

  • Kaufvertrag/Erbschein/Schenkungsvertrag
  • Grundbuchauszug (ggf. Teilungserklärung)
  • Abgabenbescheid (Grundsteuer)
  • Vordruck „Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln“, ausgefüllt vom Darlehensgeber, für den Erwerb, Bau oder Modernisierung der Immobilie und aktuelle Zahlbelege
  • Nachweis der Verwalterkosten (nur bei Eigentumswohnung)
  • Nachweis über Aufwendungszuschüsse (zum Beispiel Baukindergeld)
  • Bürgschaftskosten
  • Erbbauzinsen
  • Festgeldhypothek mit Personenversicherung
  • Bausparbeiträge, deren angesparter Betrag für die Rückzahlung von Fremdmitteln zweckgebunden ist
  • Abtretungserklärung eines Bausparvertrages
  • Nachweis aus Erträgen bei Vermietung von Wohnraum oder Verpachtung (z. B. bei Gewerberäumen, Garage)

Es kann erforderlich sein, dass darüber hinaus noch weitere Unterlagen einzureichen sind. Diese würden dann angefordert und müssten bis zum genannten Termin beigebracht werden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bei positivem Bescheid wird Wohngeld ab dem 1. des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: der Anspruch auf Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung geprüft. Bei bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren.

Rechtsbehelf

Klage

Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

Anträge / Formulare

nicht angegeben