Achtung! Im Bereich Wohngeld gelten abweichende Öffnungszeiten:
Montag, Freitag: 09.00 - 12.30 Uhr
Dienstag: 14.00 - 16.00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
Das Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates für Personen mit geringem Einkommen zur Entlastung bei den Wohnkosten. Das Wohngeld wird für den gesamten Haushalt gezahlt. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Einnahmen aller Haushaltsmitglieder und der Höhe der Kosten für den Wohnraum. Es wird nur auf Antrag bewilligt.
Wenn Sie bereits Transferleistungen, z. B. Bürgergeld sowie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung („Sozialhilfe“), erhalten, bekommen Sie kein Wohngeld, da diese Leistungen die Wohnkosten schon mit abdecken. Eine Ausnahme kann bestehen wenn Sie schriftlich von der Transferleistungsstelle aufgefordert wurden, Wohngeld zu beantragen.
Weitere allgemeine Informationen zum Wohngeld bzw. zur Wohngeldreform erhalten Sie auf der Homepage der Bundesregierung
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/wohngeldreform-2130068
oder auf der Homepage des zuständigen Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: